Bestimmungen gelten ab dem 1. Juli
Die Schweiz hat nun endlich ihre gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Sex mit minderjährigen Prostituierten geändert. So war es in dem Alpenstaat bisher erlaubt, Geschlechtsverkehr mit erst 16 Jahre alten und somit minderjährigen, sich prostituierenden Mädchen zu haben.
Das entsprechende Gesetz, dass heute inkraft tritt, beinhaltet aber auch weitergehende Punkte. Insgesamt ändert sich folgendes:
– Freiern, die gegen Entgelt sexuelle Dienste von unter 18-Jährigen in Anspruch nehmen, droht bis zu drei Jahre Haft.
– Mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe muss rechnen, wer mit sexuellen Dienstleistungen von unter 18-Jährigen Geld zu verdienen versucht, also diese z.B. anstellt oder ihnen Zimmer vermietet
– Wer Minderjährige an pornografischen Darstellungen mitwirken lässt oder sie dazu anwirbt, macht sich strafbar.
– Haftbar gemacht werden ebenfalls die Besitzer von entsprechenden Materialien. Und schon allein der vorsätzliche Konsum von pornografischem Material unter Mitwirkung Minderjähriger steht unter Strafe und kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
rmv