„Journalismus auf Lücke“ bei der Schweriner Volkszeitung?

Artikel zum Thema Prostitution und Menschenhandel: tendenziös, völlig unzureichend recherchiert und gespickt mit falschen Behauptungen

„Gewerbe mit Schattenseiten“ titelt heute die Schweriner Volkszeitung in ihrem Onlineportal. Aufhänger ist erneut der Bauantrag des Schweriner Sex-Kinos „Zur alten Post“ in Wüstmark. Der Beitrag soll, so die offensichtliche Intension der Autorin (mara), aber weitreichender sein. So setzt sie gleichwohl sich mit den Fragen auseinander, ob in Schwerin Menschenrechtsverletzungen oder organisierte Kriminalität zu verzeichnen sind. Dabei kommt die Autorin mit einer Moralkeule daher, die aus dem selben Holz wie Pinocchios Nase geschnitzt zu sein scheint.

Schon der zweite Satz lässt jegliches Verständnis des Themas Prostitution vermissen (wenn man böse wäre, müsste man sagen, hier mangelt es gar an journalistischem Verständnis). So heißt es: „Viele tun Sex gegen Bezahlung weiterhin als Kavaliersdelikt ab, der allzu menschliche Bedürfnisse und manchmal den Hang zu Ungewöhnlichem befriedigt.“ Damit suggeriert die Autorin, Sex gegen Bezahlung sei in jedem Fall eine strafbare Handlung, also mindestens ein „Kavaliersdelikt“. Nur stimmt das nicht im geringsten. Weder ist es eine Ordnungswidrigkeit noch ein Gesetzesverstoß Sexdienstleistungen anzunehmen bzw. anzubieten.

Versteckter Rassismus bei der SVZ?

Dann fragt mara, hinter der sich die Journalistin Maren Ramünke-Hoefer verbirgt, ob das Schweriner Rotlichtmilieu harmlos sei. Und was macht sie zu allererst? Sie kommt zurück zum Sexkino und beschreibt plötzlich die Gefühle der Wüstmarker, schreibt von „große Autos“, „nächtliche Streits auf offener Straße“ und „vielen ausländischen Damen“. Dies würde die Anwohner zur Frage treiben, ob hier vielleicht organisierte Kriminalität am Werke sei.

Werte Frau Ramünke-Hoefer: Gefühle, subjektives Empfinden, große Autos, Ausländer, Streitigkeiten etc. sind doch keine Grundlage für eine Debatte über die moralische sowie juristische Rechtmäßigkeit der Prostitution. Zuallererst fehlen hier Belege, dass diese Vorfälle überhaupt im Zusammenhang mit dem Sexkino stehen, immerhin gibt es im Umfeld des Gebäudes auch andere Einrichtungen, welche regelmäßig von Nicht-Anwohnern besucht werden.

Und, noch viel brisanter, man könnte Ihnen bei solch einer absurden Argumentation („vielen ausländischen Damen“ gleich Vorhandensein von Kriminalität) einen latenten Rassismus vorwerfen.

Meinungsmache ist wichtiger als Aufklärung

Etwas seriöser, zumindest auf den ersten Blick, geht der Artikel weiter. Das Landeskriminalamt in Rostock wird herangezogen. Und schon ist es mit der Seriösität der Autorin vorbei, denn sie zitiert den Sprecher des LKA zum Thema Menschenhandel. Wieso ist sie plötzlich beim Thema Menschenrechtsverletzung? Ganz einfach: so wird Meinungsmache praktiziert.

Dem Kriminalbeamten zufolge sei Menschenhandel ein Bestandteil der Prostitution, sowohl allgemein in Deutschland, als auch speziell in MV und in Schwerin. „Wir haben in MV mehrfach Verfahren wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“, so der Sprecher. 2012 habe es in der Landeshauptstadt mehr als ein Dutzend Ermittlungsverfahren wegen einschlägiger Delikte, darunter einige Fälle von massiven Menschenrechtsverletzungen gegeben, will die SVZ wissen. Es wird von bulgarischen und rumänischen Opfern gesprochen, Frauen die zwischen 17 und 22 Jahren alt (viele mit Kind in der Heimat) waren. Organisierte Kriminalität sei in dem Zusammenhang erkennbar gewesen.

Dass es im Umfeld der Sexarbeit auch Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen gibt steht außer Frage. Leider gibt es das immer wieder. Doch nach deutschem Recht werden Täter dafür belangt, Opfer entschädigt. Das verhält sich hier nicht anders als in jedem anderen Gewerbe oder im Privatleben auch.

Werte Frau Ramünke-Hoefer: Kriminalität in welcher Schwere auch immer – sei es nun Delikte wie Ausbeutung, Erpressung, Gewaltandrohung bzw. -anwendung oder sei es gar Heelerei, körperlicher Missbrauch bis hin zu Menschenhandel – gibt es nicht nur im Umfeld des Rotlichtgewerbes. Eine Pauschalisierung wo Rotlicht ist, ist’s kriminell halte ich daher für äußerst fraglich, nein, für böswillig und dumm.

Was sagt eigentlich die Polizei?

Ein kurzer Blick in die Polizeilicher Kriminalstatistik von 2012 (jene von 2013 wird übrigens heute Nachmittag veröffentlicht) eröffnet mir folgende für Schwerin zutreffende Daten (ein Auszug):

  • 298 Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung
  • 371 Fälle von Nachstellung (Stalking), Nötigung, Bedrohung
  • 26 Fälle von Brandstiftung
  • 53 Straftaten gegen das Sprengstoff-, das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz
  • 67 Fälle von Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • 24 Fällen von sexuellem Missbrauch von Kindern

Was kann ich daraus jetzt schließen? Entweder sind diese Straftaten alle im Umfeld der Prostitution geschehen. Wenn nicht, ich aber populistisch argumentieren möchte, dann müsste ich die ganze Gesellschaft moralisch infrage stellen:

– Sind Familien ethisch vertretbar? Immerhin werden ja die meisten Kindesmissbräuch von nahen Verwandten vollzogen.

– Muss der Gebrauch von gewaltverherrlichenden Filmen (also beinahe alle US-Blockbuster), Spielen, die Mitgliedschaft in Schützenvereinen, der Besitz von Wasserspritzpistolen etc. unter Strafe gestellt werden, weil es immer wieder zu Überschreitungen des Waffengesetzes kommt?

– Regelmäßig werden Tankstelle, Geschäfte, Banken usw. ausgeraubt (oft auch im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt). Warum wurde in der Vergangenheit immer nur versucht, die Sicherheitsvorkehrungen zu verschärfen? Wäre eine Abschaffung sämtlicher Filialen nicht die Lösung? Was nicht ist, kann auch nicht ausgeraubt werden.

– … tragen Sie hier eine Kuriosität Ihrer Wahl ein! …

Nochmal meine Frage: Warum gehen Sie, Frau Ramünke-Hoefer, vom Thema Sexkino in Wüstmark auf Menschenhandel über? Wohlgemerkt haben Sie keinerlei Fakten geliefert, dass gegen den Betreiber oder eine Mitarbeiterin bezüglich solch einer Straftat ermittelt wird.

Und um noch eines klarzustellen: Es mag ja sein, dass es in MV mehrfach Verfahren wegen Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung gemäß § 232 StGB gegeben hat und es solche auch weiterhin gibt – das ist auch gut so. Nur warum verschweigen Sie, dass es 2012 (Quelle: Polizeilicher Kriminalstatistik) keine erfassten Fälle gab?

Für MV und somit für Schwerin trifft auch zu, es gab keine erfassten Fälle von:

  • Ausübung der verbotenen Prostitution § 184e StGB     
  • Jugendgefährdende Prostitution § 184f StGB     
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder Ausbeuten von Prostituierten §§ 180, 180a StGB davon:
    • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB  
    • Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB  
    • Zuhälterei gemäß § 181a StGB    

Rotlicht-MV preist an

Zurück zum Artikel. Jetzt kommen nämlich wir ins Spiel. Da heißt es: „Dort [Anm: also beim „einschlägigen Internetportal“ Rotlicht-MV] werden in Schwerin nicht nur Frauen aus Thailand, Ost- und Südwesteuropa angepriesen, sondern auch Flatrate-Sex – einmal zahlen, jederzeit kommen, inklusive Gleitgel, Snacks und Saft“

Liebe Frau Ramünke-Hoefer: Erstens preisen wir nicht an, sondern bei uns werben die Sexarbeiter/innen für sich. Wenn, dann preisen diese selbst an, und dann nur ihre Dienstleistungen – in der Regel werden dafür keine „Preise“ veröffentlicht. Zweitens: Wieso schreiben Sie, dass wir Flatrate-Sex anpreisen? Tatsächlich gab es im Sexkino „Zur alten Post“ im März 2013 (also vor einem Jahr) mal eine Veranstaltung mit ähnlichem Wortlaut. Das war es dann aber auch schon. Nicht mehr und nicht weniger. Aufgrund einer einzigen Annonce, welche im übrigen überhaupt nicht mehr im Netz zu finden ist, auf die Gesamtheit bzw. auf ein Unternehmen (Rotlicht-MV) zu schließen, ist mehr als fraglich und komplett unseriös.

Seriös über Prostitution berichten: Auf Erkenntnisse von Alice und Emma bauen!?

Und jetzt kommt’s. Natürlich darf auch Alice Schwarzer und ihr Sprachorgan, die Emma, nicht fehlen. So bezeichnete sie im „Appell gegen Prostitution“ 2013 Prostitution bekanntlich als „moderne Sklaverei“. Unkritisch nimmt das die Autorin auf und sprach dazu mit der Schweriner Gleichstellungsbeauftragte Petra Willert. Weil Frau Willert den Appell ebenfalls unterzeichnet habe und ihr sage und schreibe eine einzige ehemalige Prostituiierte persönlich bekannt ist, ist sie natürlich dafür prädestiniert, im Bericht zu Wort zu kommen. Ehrlich jetzt?

Was Petra Willert dann aber anzurechnen ist, ist ihr Wunsch nach „Ausstiegsprogrammen, regelmäßigen Zugang zu gesundheitlichen und psychosozialen Beratungsangeboten für Prostituierte“. Wir erinnern uns: Bereits 2012 war es ein Ziel des „Runden Tisches“ in Rostock, eine überregionale Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen einzurichten. Bis heute ohne Ergebnis. Willerts Forderung nach besseren Kontrollrechten indes wird nicht näher erläutert. Was sie damit meint darf nur geraten werden. Aber wenn wir jetzt raten und nach Gefühl gehen, dann machen wir es ja nicht anders als die Autorin.

Zuletzt kommt noch Baudezernent Dr. Wolfram Friedersdorff zu Wort. Glücklicherweise bleibt er durchweg neutral und realistisch. Außerdem konstruiert er keine Gefahren und Gesetzesüberschreitungen, wo keine sind.

Stets neugieriges Interesse waren …

Fazit: Der Artikel ist für die Tonne. Schließlich macht die Autorin hier reinsten Gesinnungsjournalismus und kriminalisiert und pauschalisiert und konstruiert und agitiert munter drauf los. Passend dazu: weder wurden Sexkino-Betreiber, noch Prostituierte, noch Rotlicht-MV gefragt. Schließlich ist nur wichtig, dass die Leser durchweg erkennen, wie böse Prostitution doch ist. Vor allem, wie Böse ein schlichter Bauantrag, um den es ja eigentlich gehen sollte, ist.

In einer Sonderausgabe der SVZ über die Lokalredaktion hieß es mal:

„Sie haben Journalistik studiert, Geschichte, Germanistik, Politikwissenschaften, Jura oder Maschinenbau – die Palette der Erfahrungen der Lokalredakteure der Zeitung für die Landeshauptstadt ist breit gefächert. Sie vereint aber alle eines: Die Liebe zu ihrer Heimat und das stetig neugierige Interesse an den Menschen vor Ort und ihren Geschichten.“

Der Text „Gewerbe mit Schattenseiten“ zeugt jedenfalls nicht von stets neugierigem Interesse an den Menschen vor Ort und ihren Geschichten! Frau Ramünke-Hoefer (mara), schreiben Sie bitte wieder über etwas, von dem Sie was verstehen!

rmv

Nachtrag 07.04.2014: Richtigstellend muss gesagt werden, dass die „Polizeiliche Kriminalstatistik für das Land Mecklenburg-Vorpommern 2013“ bereits am 25.03.2014 veröffentlicht wurde. Am 3. April wurde hingegen die Polizeiliche Kriminalstatistik der Landeshauptstadt öffentlich vorgestellt.

Aber auch hier finden sich keine erfassten Fälle von

  • Ausübung der verbotenen Prostitution § 184e StGB    
  • Jugendgefährdende Prostitution § 184f StGB    
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder Ausbeuten von Prostituierten §§ 180, 180a StGB davon:
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger § 180 StGB 
  • Ausbeuten von Prostituierten § 180a StGB 
  • Zuhälterei gemäß § 181a StGB   

weder für Schwerin noch für Mecklenburg-Vorpommern.

Nachtrag 14.04.2014: Ergänzende Infos zum Kriminalstatistik habe ich in diesem Artikel aufgelistet. So gab es tatsächlich einige Fälle von Menschenhandel, welche sich nur nicht direkt ausgewiesen in der Statistik wiederfinden …

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