Sexarbeit bis auf Weiteres verboten

Schweriner Schloß

Prostitutionsstätten müssen pausieren

Update 08.07.2020: Mit der neuen Corona-Verordnung, die am 10. Juli 2020 in Kraft tritt, ist Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres komplett verboten.

„§2 (30) Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen.“

Актуализация 07/08/2020: С новия регламент за Корона, който ще влезе в сила на 10 юли 2020 г., проституцията е напълно забранена в Мекленбург-Западна Померания до по-нататъшно уведомление.

„§2 (30) проституцията е забранена. Проституцията е затворена за обществото.“

Actualizare 07/08/2020: Odată cu noul Regulament Corona, care va intra în vigoare la 10 iulie 2020, prostituția este complet interzisă în Mecklenburg-Pomerania Occidentală până la o nouă notificare.

„Articolul 2 (30) prostituția este interzisă. Industria prostituției este închisă publicului.“

Frissítés: 2020. 07. 07 .: Az új Corona-rendelettel, amely 2020. július 10-én lép hatályba, a prostitúció további értesítésig teljesen megengedett Mecklenburg-Pomeránia-ban.

„A 2. § (30) bekezdése szerint tilos a prostitúció. A prostitúciós ipar zárt a nyilvánosság előtt.“

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Gestern, am 16.03.2020, haben sicherlich viele die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zur Corona-Pandemie gesehen. Und wie viele andere Bereiche des Lebens ist nun auch unser Bereich betroffen.

Bis auf weiteres werden Prostitutionsstätten, Bordelle, Modellwohnungen und ähnliche Einrichtungen geschlossen – dürfen Sexworker_innen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Prostitution ist somit faktisch verboten.

Alle Maßnahmen und Verbote treten in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. März 2020 um 06.00 Uhr in Kraft (siehe Regierungsportal MV)

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen ist dies sicherlich ein richtiger Schritt im Interesse aller, denn schließlich ist man sich in keinem anderen Beruf so nahe mit seiner Kundschaft.

Wer sich gerade fragt, warum bei uns auf Rotlicht.de noch einzelne Anzeigen von Clubs und Damen zu sehen sind: diese hatten ihre Werbung für einen längeren Zeitraum gebucht. Natürlich gilt auch für sie mit sofortiger Wirkung das Betriebsverbot.

Nach der Krise können die hier beworbenen Sexdienstleistungen bestimmt wieder wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Die aktuelle Situation ist für alle eine große Herausforderung. Lasst uns alle die Zeit so gut wie möglich durchstehen. Passt auf euch auf!

Sehr gut erklärte Infos zum Corona-Virus gibt es übrigens beim Corona-Update des NDR.

Update 19.03.2020: Viele Sexarbeitende wird das „Arbeitsverbot“ hart treffen, die folgenden Wochen werden für manche ein existenzieller Überlebenskampf werden. Der „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ hat auf seiner Webseite umfangreiche Informationen rund um das Thema gesammelt. Seien es nun Handlungsempfehlungen und Vorsichtsmaßnahmen für die kommende Zeit oder Infos zu finanziellen Hilfen sowie zu alternativen Verdienstmöglichkeiten

Also unbedingt die Seite besuchen: https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/2020/03/04/corona-virus-das-sollten-sexarbeiterinnen-und-alle-anderen-jetzt-beachten/

Weiterhin findet ihr dort jede Menge Informationen und Unterstützung zu staatlichen Hilfsgeldern, Entschädigungsansprüchen, Stundung von Steuervorauszahlungen etc. – teils sogar aufgeschlüsselt nach bundesweiten Regelungen und jenen einzelner Bundesländer: https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/service/corona/#tab-id-4

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