Sexarbeit bis auf Weiteres verboten

Prostitutionsstätten müssen pausieren

Gestern, am 16.03.2020, haben sicherlich viele die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zur Corona-Pandemie gesehen. Und wie viele andere Bereiche des Lebens ist nun auch unser Bereich betroffen.

Bis auf weiteres werden Prostitutionsstätten, Bordelle, Modellwohnungen und ähnliche Einrichtungen geschlossen – dürfen Sexworker_innen nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen. Prostitution ist somit faktisch verboten.

Alle Maßnahmen und Verbote treten in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. März 2020 um 06.00 Uhr in Kraft (siehe Regierungsportal MV)

Um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen ist dies sicherlich ein richtiger Schritt im Interesse aller, denn schlieĂźlich ist man sich in keinem anderen Beruf so nahe mit seiner Kundschaft.

Wer sich gerade fragt, warum bei uns auf Rotlicht.de noch einzelne Anzeigen von Clubs und Damen zu sehen sind: diese hatten ihre Werbung für einen längeren Zeitraum gebucht. Natürlich gilt auch für sie mit sofortiger Wirkung das Betriebsverbot.

Nach der Krise können die hier beworbenen Sexdienstleistungen bestimmt wieder wie gewohnt in Anspruch genommen werden.

Die aktuelle Situation ist für alle eine große Herausforderung. Lasst uns alle die Zeit so gut wie möglich durchstehen. Passt auf euch auf!

Sehr gut erklärte Infos zum Corona-Virus gibt es ĂĽbrigens beim Corona-Update des NDR.

Update 19.03.2020: Viele Sexarbeitende wird das „Arbeitsverbot“ hart treffen, die folgenden Wochen werden fĂĽr manche ein existenzieller Ăśberlebenskampf werden. Der „Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen“ hat auf seiner Webseite umfangreiche Informationen rund um das Thema gesammelt. Seien es nun Handlungsempfehlungen und VorsichtsmaĂźnahmen fĂĽr die kommende Zeit oder Infos zu finanziellen Hilfen sowie zu alternativen Verdienstmöglichkeiten…

Also unbedingt die Seite besuchen: https://berufsverband-sexarbeit.de/

Weiterhin findet ihr dort jede Menge Informationen und UnterstĂĽtzung zu staatlichen Hilfsgeldern, EntschädigungsansprĂĽchen, Stundung von Steuervorauszahlungen etc. – teils sogar aufgeschlĂĽsselt nach bundesweiten Regelungen und jenen einzelner Bundesländer: https://berufsverband-sexarbeit.de/

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