Sexarbeit: Kriminalisierung in den Niederlanden

Neues Gesetz sieht „Bordell-Lizenz“ und Altersgrenze von 21 Jahren vor

Den Prostituierten in den Niederlanden drohen bald neue Repressionen. So will das niederländische Parlament noch vor Ende des Jahres über ein Gesetz zur Regulierung von Prostitution (WRP) abstimmen. Dieses sieht u.a. vor, eine sogenannte „Bordelllizenz“ einzuführen. Sexarbeiter/innen müssen danach eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten antreten, wenn sie ohne Lizenz bzw. in nicht genehmigten Bordellen anschaffen. Klingt erst einmal nicht unbedingt verwerflich? Doch! Denn die Realität sieht anders aus. Laut Global Network of Sex Work Project hätten bis heute bereits 40% der Bordelle in Holland schließen müssen. Es gibt also gar nicht genügend legale Arbeitsplätze. Dazu kommt noch, dass es vielen Frauen und Männern schon heute von den Kommunen verwehrt wird, eine Lizenz zur Prostitution zu erhalten. Und wer eine hat… naja, wir wissen ja, dass allein die Aufnahme in ein „Hurenregister“, also eine Zwangsregistrierung, mit Repressalien und Stigmatisierungen einher geht.

Weiterhin sieht der Gesetzesvorschlag vor, für Sexworker eine untere Altersgrenze von 21 Jahren festzulegen. Dass das „Law Regulating Prostitution“ verabschiedet wird ist indes so gut wie sicher. So hätten die meisten Parteien bereits ihre Unterstützung bekundet.

Mehr zum Thema auf den Webseiten von „PROUD – Dutch Union for Sexworkers“, „Global Network of Sex Work Project„. Einen Artikel auf Deutsch gibt es auch bei Radio Dreyeckland. Das Gesetz (aber auch die Version von 2013) ist hier als PDF runterzuladen (natĂĽrlich auf niederländisch).

Hintergrund:
Das Gesetz zur Regulierung von Prostitution wird in den Niederlanden mit dem Akronym „WRP“ abgekĂĽrzt. Der vollständige Titel lautet ĂĽbrigens „Wet regulering prostitutie en bestrijding misstanden seksbranche“ ab, was soviel heiĂźt wie „Gesetz zur Regelung der Prostitution und Bekämpfung von Missbrauch in der Sex-Industrie“. Der erste Entwurf wurde im Juni 2013 vom Ministerium fĂĽr öffentliche Sicherheit und Justiz unter der Zuständigkeit von Ivo Willem Opstelten veröffentlicht. Die Letzte Ăśberarbeitung stammt vom Juli 2015; verantwortlicher Justizminister ist Gerard Adriaan van der Steur.

rmv

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