Sexsteuer für Duisburger Bordell falsch berechnet

22. Oktober 2012

Verwaltungsgericht erklärte Pauschalbetrag pro Tag und Hure für nicht zulässig

Das Düsseldorf Verwaltungsgericht hat die Vergnügungssteuer, die die Stadt Duisburg von einem Bordell verlangte, für nicht zulässig erklärt. Laut Informationen der Nachrichtenagentur dapd habe das Gericht gegen die erhobene Steuer von pauschal sechs Euro pro Tag und Prostituierter entschieden. Nach Auffassung der Richter müsse sich eine solche Steuer nach Veranstaltungsfläche richten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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