Sie ist da: Bundesregierung legt ProstSchG-Evaluation vor

Eine Person legt einen Stapel Dokumente auf einen Schreibtisch

Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes von Kriminologischem Forschungsinstitut wissenschaftlich fundiert untersucht

Seit 8 Jahren schon wird Sexarbeit in Deutschland mit dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) geregelt. Kernziel des von der damaligen Groko erlassenen Gesetzes sollte „die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie der Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung“ sein.

Heute, am 24. Juni 2025 nun hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen ausgearbeitete Evaluation des ProstSchG vorgelegt. Und sie ist wirklich umfangreich! Allein der Abschlussbericht umfasst über 630 Seiten. Daneben stehen die Begleitgutachten „Zur Freiwilligkeit in der Prostitution“ und zum „Prostituiertenschutzgesetz und Baurecht“ zur Verfügung.

Laut BMBFSFJ zeige der Bericht sowohl Stärken als auch Schwächen des Gesetzes auf und liefere konkrete Empfehlungen, um Prostituierte besser zu schützen und Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu bekämpfen.

Wer sich durch den riesigen wissenschaftlichen Evaluationsbericht durcharbeiten will, der kann die zur Verfügung gestellten Dateien hier downloaden:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228

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