Sperrbezirk in Bremerhaven beschlossen

Straßenprostitution nur noch in der Lessingstraße erlaubt

Künftig ist Prostitution auf den Straßen der Seestadt Bremerhaven verboten. Eine entsprechende Verordnung hat der Magistrat am Dienstag, den 19. Februar 2014 erlassen. Einzige Ausnahme ist das Rotlichtviertel in der Lessingstraße, in welcher auch Bordellbetriebe ansässig sind. Die Sperrbezirksverordnung ist vorerst auf auf zwei Jahre begrenzt. Eine Fortführung darüber hinaus soll abhängig von den erziehlten Ergebnissen gemacht werden.

In der Pressemitteilung der Stadt heißt es weiterhin:

„Mit dieser Verordnung haben wir der Ausbreitung der Straßenprostitution in unserer Stadt eine sinnvolle und klare Grenze gesetzt – zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und auch mit Blick auf die Arbeitsumstände der Prostituierten“, sagte dazu Oberbürgermeister Melf Grantz. Der Erlass der Verordnung sei notwendig gewesen, da den Anliegern sowie Gewerbetreibenden in der Van-Heukelum-Straße als Zentrum der Straßenprostitution die Situation nicht mehr zumutbar gewesen sei. „Zudem ist diese Straße ein Teil des Schulweges der Kinder aus dem Bereich Batteriestraße und Rickmersstraße zum Schulzentrum Geschwister-Scholl. Allein schon zum Schutz der Kinder ist ein Verbot der Straßenprostitution erforderlich“, so Grantz.

Etwaige Auswirkungen der Verordnung auf die Entwicklung der Kriminalität als auch auf die Lebensumstände der Prostituierten würden vom Institut für Polizei- und Sicherheitsforschung (IPoS) in Bremen begleitet und untersucht werden. Die Ergebnisse sollen dann aufzeigen ob das Prostitutionsverbot als Erfolg oder Misserfolg gewertet werden kann und schließlich über dessen Weiterführung entscheiden.

Auch sei im Rahmen des Beschlusses geplant, beim Gesundheitsamt eine Stelle einzurichten, bei der Sexarbeiterinnen Betreuung und Unterstützung finden.

rmv

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