Sperrgebietsverordnung in Frankfurt am Main auf dem Prüfstand

Gericht entschied: Bordell in Wohnviertel Bornheim doch zulässig

Ein im Frankfurter Stadtteil Bornheim betriebenes Bordell/Massagestudio darf nun doch bestehen bleiben. Das entschied der Senat des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, wie es auf hr-online.de heißt. Laut geltender Sperrgebietsverordnung sei der Bordellbetrieb unzulässig, lediglich in Wohnungen in Bornheim sei Prostitution im kleinen Maßstab erlaubt. Nachdem die Stadt gegen den Betrieb aufbegehrte, zog der Immobilienbesitzer schließlich vor Gericht – und er bekam Recht. Mit der Begründung, dass die Frankfurter Verordnung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar sei. Weiter heißt es: „das Quartier hätte als sogenannte Toleranzzone für Wohnungsprostitution ausgewiesen werden können.“

Der Verwaltungsgerichtshof begründet seine Entscheidung auch damit, dass Prostitution seit Inkrafttreten des ProstG „nicht mehr pauschal als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingestuft“ werden und damit untersagt werden könne. Laut HR-Online stehe damit die komplette Frankfurter Sperrgebietsverordnung auf dem Prüfstand. Wir werden sehen.

rmv

Nach oben scrollen