St. Georg und die Auswirkungen der Sperrbezirksverordnung

Ein realistischer Bericht auf taz.de –  Wie die Situation der Prostituierten verschlimmert wurde

Da haben wir’s! Sperrbezirksverordnungen und Anbahnungsverbote fĂĽr ganze Stadtteile sind weder zielfĂĽhrend noch sozial vertretbar. Im Beispiel St. Georg (Hamburg) bewirken jene Regelungen, dass die dortigen Prostituierten noch mehr in Geldnot geraten, vermehrt an gefährliche Freier geraten und sich die Hansestadt mittels BuĂźgeldern auf Kosten der Frauen ein nettes Taschengeld erwirtschaftet. Dies hat nun auch wieder die „taz“ festgestellt. Im Artikel â€žSperrgebiet im Hamburger Bahnhofsviertel – Die „guten“ Freier bleiben weg“ durchleuchtet die Redakteurin die Entwicklung im Milieu seit Verschärfung der Sperrbezirksverordnung im Jahr 2012. So sei durch das Kontaktverbot Prostitution „verfestigt und verelendet“ worden. Beratungsstellen und Sozialarbeiter haben das längst erkannt, nur eben die verantwortliche Innenbehörde nicht.

Anhand solcher Beispiele wie das Hamburger Bahnhofsviertel kann man erkennen, dass Bund und Ländern nicht wirklich an einer rechtlichen Gleichstellung der Sexarbeiter/innen gelegen ist. Und was Sperrbezirksverordnung und Anbahnungsverbot in bspw. St.Georg anrichten, das wird ein „Prostituiertenschutzgesetz“, zumindest in der jetzigen Form, noch verstärken. Das dann allerdings bundesweit. Prostituiertenschutz sieht jedenfalls anders aus.

Übrigens: schon 2012 hat die taz zum Thema berichtet (siehe hier). Genau ein Jahr später, im Juli 2013, haben wir selbst auf die Auswirkungen des Kontaktverbots geblickt (siehe hier).

rmv

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