Die Sache mit der „Anmeldeversuchsbescheinung“…
BMFSFJ: Die Verzögerungen in der Umsetzung des Gesetzes können nicht zu Lasten der Betroffenen gehen. Am Ende dieses Monats endet die Übergangsregelung des Prostituiertenschutzgesetzes. Weil es aber mehrere Bundesländer zum 01. Januar 2018 nicht schaffen werden, entsprechende Landesverordnungen vorzuweisen bzw. die zuständige Behörden (für u.a. die Anmeldung) zu bestimmen, herrscht bei vielen Prostituierten Unsicherheit. Aus
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