Sexsteuer

Sexsteuer für Duisburger Bordell falsch berechnet

Verwaltungsgericht erklärte Pauschalbetrag pro Tag und Hure für nicht zulässig Das Düsseldorf Verwaltungsgericht hat die Vergnügungssteuer, die die Stadt Duisburg von einem Bordell verlangte, für nicht zulässig erklärt. Laut Informationen der Nachrichtenagentur dapd habe das Gericht gegen die erhobene Steuer von pauschal sechs Euro pro Tag und Prostituierter entschieden. Nach Auffassung der Richter müsse sich eine solche Steuer nach Veranstaltungsfläche

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Sexsteuer bald auch im Niedersächsischen Munster

Stadt will Abgabe auf Bordellbetten erheben – wegen 5.000 Euro Ob das Sinn macht, das darf durchaus bezweifelt werden. Wie der NDR berichtet, wolle die Niedersächsische Kleinstadt Munster nach dem Vorbild des angrenzenden Soltau nun auch eine Vergnügungssteuer für das Rotlichtgewerbe erheben. Man plane dort Abgaben in Höhe von 5 Euro pro Bordellbett. Das als

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