33.000 „Hurenpässe“ ausgestellt
Statistisches Bundesamt legt weiteren Beleg für ein Scheitern des ProstSchG vor Eine bundesweite Erfassung der Prostituierten sollte es sein. Mit dem ProstSchG müssen alle in Deutschland arbeitenden Sexworker eine Anmeldebescheinigung bei sich führen. Andernfalls müssen sie mit Geldbußen rechnen, laut Gesetz bis zu 1.000 Euro. Zur Erinnerung: damit ist keine gewerberechtliche Anmeldung gemeint (das ist …