Sperrgebietsverordnung schränkt freie Berufsausübung ein

Gerichtsprozess in Bad Säckingen suggeriert, Prostitution sei verwerflich Gestern Nachmittag ging im Baden-Württembergischen Bad Säckingen der Prozess über den Prostitutionsvorwurf in einem Tantra-Massage-Salon zu Ende. Wie ein schlechter Groschenroman las sich die mediale Aufarbeitung. So berichtete bspw. die BILD über einen angeblich unter Medikamenteneinfluss stehenden Zahnarzt, der von der Salonbesitzerin schamlos ausgebeutet wurde. Auch dessen

Sperrgebietsverordnung schränkt freie Berufsausübung ein Mehr lesen »