Urteil verhängt: Rostocker erhält lebenslänglich

Verzicht auf Feststellung der besondere Schwere der Schuld

Im Falle des Rostocker Prostituiertenmordes im vergangenen November hat das Rostocker Landgericht heute entschieden. Medien zufolge wurde der 23-jährige Angeklagte, der die dreißig Jahre ältere Sexarbeiterin scheinbar aus reiner Mordlust tötete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Allerdings habe das Gericht wohl darauf verzichtete, die besondere Schwere der Schuld festzustellen – angeblich aufgrund des freiwilligen Geständnissen. Somit werden dem Täter nun doch nicht mehr als 15 Jahre Haft erwarten.

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