Venus-Aussteller bekommen wieder unseriöse Post

Vorsicht vor Branchenbuchabzocke

Der heutige Beitrag richtet sich einmal nicht an SexworkerInnen oder an Freier. Dennoch schneidet er zumindest teilweise den Bereich Rotlicht. Bekanntlich waren wir von Rotlicht-MV im letzten Jahr auf der Erotikmesse Venus in Berlin. Vor ein paar Tagen dann wurde uns Post zugestellt, die auf den ersten Blick von der Venus GmbH zu kommen schien. Ein Schreiben mit der Aufforderung die gespeicherten und bestehenden Daten im „Ausstellerverzeichnis“ zu aktualisieren. Dies sei notwendig, um „allen Anwendern eine problemlose Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass ausschließlich richtige Daten veröffentlicht werden.“ … und so weiter und so fort.

Jenes Schreiben, dass vermutlich an alle Aussteller und Standbetreiber ging, kommt aber weder von der Venus Berlin GmbH noch von einem mit dieser in Verbindung stehenden Unternehmen. Erneut, denn in den vergangenen Jahren war das schon mal der Fall. Urheber ist die „Expo-Guide S.C.“, einem Fake-Unternehmen mit angeblichem Sitz in Mexiko. Auch die Venus Berlin GmbH selbst warnt auf ihrer Homepage vor dieser Betrugsmasche:

„Wir distanzieren uns hiermit ganz deutlich von der Firma Expo-Guide und bitten Sie um Vorsicht. Die Firma hat keinen Auftrag von uns und ist auch kein Kooperationspartner von uns. Wir können nur dringend davor warnen, an Expo-Guide oder ähnliche Unternehmen Mitteilungen zu machen.“

Wie es bei Branchenbuchabzocken so üblich ist, geht es auch in diesem Fall um versteckte Vertragsabschlüsse. Zuerst soll dem Adressat mithilfe von unübersichtlich gemachten Angaben suggeriert werden, der Eintrag sei kostenfrei. Im hiesigen Fall heißt es u.a.:

„Wir möchten Sie als Verantwortlichen für die Messeteilnahme auffordern, alle notwendigen Änderungen unter www.expo-guide.com vorzunehmen. Nach erfolgter Änderung und Freischaltung wird Ihr kostenloser Eintrag angezeigt und im Suchergebnis vorgereiht. Für kostenpflichtige, gestaltete Werbeeinschaltungen verwenden Sie bitte das beiliegende Formular. Kostenlose Änderungen können nur online erfolgen.“

Erst im Kleingedruckten erfährt man, was bei Rücksendung des Formulars auf einen zukommt. Da heißt es z.B.:

„Die dreijährige Laufzeit beginnt mit dem Datum der ersten Rechnung. Der jährliche Betrag beläuft sich auf 1271 Euro, oder sein Equivalent in mexikanischen Pesos zum Umrechnungskurs am Tag der Zahlung.“

Ist man erst einmal in eine solche Falle getappt, ist es schwierig, juristisch dagegen anzugehen. Auch „Expo-Guide“ ist rechtlich wahrscheinlich auf der sicheren Seite, denn vermeintliche Missverständnisse werden rein theoretisch durch Randbemerkungen, Kleingedrucktes und rückseitige (in schwacher Druckstärke aufgeführte) Informationen aus dem Weg geräumt.

In unserem Fall:

„Die Nennung der Messe oder Ausstellung dient ausschließlich informativen Zwecken zu Gunsten des Markeninhabers, ohne das Urheber- oder Markenrecht zu verletzen […]“

Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Unternehmen/Personen durch oberflächliches Lesen auf solche Verschleierungstaktiken hereinfallen. Oder das Formular kommt in den Unterschriftenstapel und wird aufgrund der Fülle an zu leistenden Unterschriften vom Geschäftsführer ganz ungelesen unterzeichnet… . Und dass ist ja genau das Ziel jener Betrüger.

An alle Messeteilnehmer: Vorsicht vor Expo-Guide und Konsorten! Vorsicht bei unbekannten Branchenbucheinträgen!

rmv

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