Übergangsfrist des 2011 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetzes endet am 1. November
Wien und seine Bordelle. Rund 450 Rotlicht-Lokale gibt es derzeit noch in der österreichischen Millionenstadt. Das wird sich bald ändern. Denn nachdem im November 2011 das neue Prostitutionsgesetz in Kraft trat, standen Bordellbetreiber in der Pflicht während einer einjährigen Übergangsfrist ihre Etablissements genehmigen zu lassen. Von Gesetz her wurden Auflagen in puncto Hygiene, Sicherheit, Brandschutz, Fluchtwege etc. festgelegt.
Wie der österreichische Kurier mitteilt haben sich bisher allerdings nur die wenigsten Bordellbetreiber um eine offizielle Genehmigung bemüht. So erwarte die Polizei, dass von den 450 Einrichtungen nur rund 150 ein OK von der Stadt bekämen. Weiterhin rechne man mit Anträgen für eine nachträgliche Genehmigung von etwa 200 Sexlokalen. Fazit: In Wien stehen mindestens 100 Bordellbetriebe vor der Schließung. Einigen Angaben zufolge seien der Hauptteil der nicht genehmigten Häuser eher illegale und zwielichtige Hinterhoflokale und das Wiener Prostitutionsgesetz nur von Vorteil, dennoch gibt es etliche Stimmen, die diesem „Reinemachen“ kritisch gegenüberstehen.