Wohnen im Vergnügungsviertel. Mieter vs. Bordellbetreiber

Ratgeber-Website gibt Auskunft

Heiße Diskussionen entbrennen häufig bei Bürgerinitiativen, Einzelpersonen und Mietshausbewohnern, wenn plötzlich ein Bordell oder bordellähnlicher Betrieb in die Nachbarschaft oder in den eigenen Aufgang einzieht. Kommt es dann zum Disput, wie sehen die juristischen Möglichkeiten aus? Was können Mieter, Vermieter und Betreiber tun, was nicht?

Fundstück im Netz: Auf Anwalt.de gibt ein Berliner Anwalt Rechtstipps zum Thema. Unter „Das Bordell im Mietshaus – Recht auf Kündigung?“ erklärt er an den Beispielen Hamburg und Berlin die Möglichkeiten und Einschränkungen für alle Beteiligten.

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