Zwangsprostitution ist verwerflich aber eben nicht allgegenwärtig

Dennoch wird eine Grundsatzdebatte nur allzu gern mittels emotionalisierten Geschichten geführt

„Zur Prostitution gezwungen“ titelte die SVZ am Samstag auf ihrem Onlineportal. Den selben Text haben Handelsblatt und Augsburger Allgemeine veröffentlicht. Ebenfalls rnz.de, die Seite der Rhein-Neckar-Zeitung. Die Überschrift hier: „Zur Prostitution gezwungen – Was Opfer erleben und die Politik plant“.

Inhalt des Reports ist allerdings kaum die journalistische Auseinandersetzung mit politischen, gesellschaftlichen oder moralischen Fragen zum Thema Prostitution. Hier wird lediglich die Geschichte einer minderjährigen Rumänin erzählt, die an einen Loverboy geriet und mittels Erpressung für diesen in Berlin anschaffen gehen musste. Eine tragische Geschichte, die leider kein Einzelfall ist und auf die aufmerksam gemacht werden muss.

Aber: solche Fälle sind keineswegs die Regel. Und da liegt der Hase im Pfeffer. So wird auch jene Geschichte – wie bereits ähnliche vorher – für eine Grundsatzdebatte missbraucht, welche eigentlich über die Zukunft des Umgangs mit der Prostitution in der Bundesrepublik entscheiden soll. Und gerade weil es so wichtig ist hinsichtlich zukünftiger Gesetzesänderungen differenziert, unvoreingenommen und objektiv mit dem Thema Prostitution umzugehen, ist es so wahnsinnig unverständlich, dass einzelne, beinahe unkommentierte Schicksale stets einen so großen Einfluss auf die Bewertung haben.

Die Rhein-Neckar-Zeitung führt ja kurz an (was z.B. die SVZ auslässt), dass laut Lagebildbericht des Bundeskriminalamts (BKA) 612 Opfer von Zwangsprostitution erfasst wurden (+ geheimnisvoller Dunkelziffer). Über einem prozentualen Verteilen der 612 Fälle hinaus wird allerdings nicht weiter spezifiziert bzw. relativiert. Selbst noch folgender Aussage: „Gut jedes zweite Opfer war jünger als 21 Jahre alt.“ nicht. Man hat weder für notwendig gehalten, hinzuzufügen, dass laut StGB eine unter 21 Jahre alte Prostituierte bereits von Grund auf als Opfer von Menschenhandel angesehen wird. Auch ohne, dass ein solcher Tatbestand vorliegt. Heißt, unter 21-Jährige tauchen auf jeden Fall in der Statistik auf, sofern sie z.B. bei einer Bordell-Razzia „aufgegriffen“ werden. Noch hielten es die Autoren für erwähnenswert, dass jene 612 Fälle a) im Vergleich zum Gesamtaufkommen von Sexarbeiterinnen ja äußerst gering sind und b) im Vergleich zu den Zahlen der letzten Jahre nicht auffällig sind. So fügt selbst der Lagebildbericht des BKA an: „Das Bild des in Deutschland festgestellten Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. In Deutschland werden jährlich rund 500 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geführt.“

Fazit: eine erschütternde Geschichte ist leider mehr Wert als eine differenzierte und faktenbasierte Auseinandersetzung.

rmv

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