An den Ostseestränden bei Rostock sollen künftig klarere Vorgaben für FKK-Fans gelten. Die Rostocker Bürgerschaft möchte in einer neuen Strandsatzung festschreiben, dass an manchen Strandabschnitten nur noch Nacktbaden erlaubt ist. Das Ganze betrifft 37 Abschnitte auf einer etwa 19 Kilometer langen Küste.
Hintergrund der neuen Regeln
In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Spannungen zwischen FKK-Anhängern und Menschen, die lieber bekleidet am Strand lagen oder badeten. Damit sich alle wohlfühlen und Missverständnisse vermieden werden, will die Bürgerschaft jetzt genauer definieren, wo Freikörperkultur gelebt werden darf – und wo Textil erlaubt ist.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Laut Satzungsentwurf sollen die Bereiche klar unterteilt werden:
- Reine FKK-Strände: Hier soll Nacktsein ab Sommer Pflicht sein.
- Textil-Strände: Hier kannst Du Dich wie gewohnt in Badehose, Bikini oder Badeanzug sonnen und schwimmen.
- Gemischte Bereiche: Ein Teil der Küste könnte künftig weiterhin für beide Seiten offenstehen.
Wer sich allerdings am reinen FKK-Strand bekleidet zeigt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Ein Bußgeld ist nach aktuellem Stand nicht geplant.
Diskussionen in der Bürgerschaft
Natürlich geht so eine Änderung nicht ohne lebhafte Debatten über die Bühne. Während einige überzeugt sind, dass eine klare Aufteilung für mehr Harmonie am Strand sorgt, gibt es auch Einwände von Politikern wie Manuela Semder (Freie Wähler) und Dr. Sybille Bachmann (Rostocker Bund). Sie wollen lieber eine Lösung für alle Badegäste und sehen die reine FKK-Pflicht als wenig zeitgemäß. Außerdem könnte die Umsetzung für das Ordnungsamt zusätzlichen Aufwand bedeuten.
In der kommenden Sitzung der Rostocker Bürgerschaft wird über den Entwurf abgestimmt. Wenn die neue Strandsatzung durchkommt, könnte schon ab Sommer an den ausgewiesenen FKK-Stränden Nacktbaden Pflicht sein. Für Dich bedeutet das: Entweder Badesachen weg an den FKK-Stränden oder direkt zum Textilabschnitt wechseln.
Nachtrag
Die Rostocker Bürgerschaft hat am 26.02.2025 beschlossen, dass an ausgewiesenen FKK-Stränden nun tatsächlich Nacktbadepflicht gilt. Betroffen sind 37 Strandabschnitte entlang einer rund 19 Kilometer langen Küstenlinie – unter anderem in Warnemünde und Markgrafenheide. Hintergrund sind Konflikte der vergangenen Jahre: FKK-Gäste fühlten sich gestört, wenn Urlauber in Badehose oder Bikini auftauchten. Zusätzlich kam es häufiger vor, dass nackte Badende ungewollt fotografiert oder gefilmt wurden.
Die neue Strandsatzung umfasst insgesamt 23 Seiten und stärkt laut CDU-Fraktionsvorsitzender Chris Günther vor allem die Rechte der Strandvögte: Sie können nun bei Verstößen Platzverweise aussprechen, etwa wenn sich jemand nicht an die vorgegebene Kleiderordnung hält. Bußgelder sind allerdings nicht vorgesehen. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass auch reine Textil-Abschnitte eingerichtet werden – wer nicht nackt baden möchte, kann diesen Bereich aufsuchen.
Darüber hinaus regelt die neue Satzung verschiedene weitere Punkte wie das Reiten am Strand oder Einschränkungen beim Drohneneinsatz. Mit diesen klaren Vorgaben soll die Nutzung der Rostocker Ostseestrände für alle Beteiligten übersichtlicher und konfliktfreier gestaltet werden.