ProstSchG: Neues für Vermieter & Betreiber

Thüringer Finanzministerium stellt Downloads zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis online

Ein „Meilenstein“ (Achtung: Ironie) in Sachen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes hat das Finanzministerium im Bundesland Thüringen gesetzt. Denn seit kurzem stehen über den Zentralen Thüringer Formularservice 6 Formulare (Anträge & Anzeigen) zum Download zur Verfügung. Adressaten sind Vermieter und Betreiber, da diese ja ebenfalls ab dem 01.07.2017 von den Veränderungen betroffen sind.

Im einzelnen sind das:
– „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG“
– „Antrag auf Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG“
– „Anzeige nach § 13 Abs. 3 ProstSchG“
– „Anzeige nach § 37 Abs. 2 ProstSchG“
– „Anzeige über die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG“
– „Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG“

Hier geht’s zur entsprechenden Formularen.

Wie auch in den anderen Bundesländern gibt es aber leider immer noch keine klaren/abschließenden Regelungen für die Sexworker selbst.

rmv

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