Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen führt Studie zum Prostituiertenschutzgesetz durch
Liebe Freier, Stammkunden und Bordellbesucher,
an dieser Stelle seid ihr angehalten, einmal aktive mitzuwirken. Dafür müsstet ihr nur 30 Minuten eurer Zeit zur Verfügung stellen und eure Erfahrungen und Meinungen teilen. Beteiligt euch an folgender Online-Befragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V. :
„Im Jahr 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) in Kraft getreten. Wir, das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V., sind vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend damit beauftragt worden, zu erforschen, wie dieses Gesetz wirkt (Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) – KFN e.V.).
KFN e. V.
Das Gesetz enthält auch Regelungen, die sich unmittelbar auf Menschen beziehen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen; zugleich haben Prostitutionskund:innen häufig einen guten Einblick in das Feld der Prostitution. Daher wollen wir insbesondere erfahren, was Kund:innen von Prostituierten/Sexarbeitenden über das Gesetz denken, welche Erfahrungen sie mit dem Gesetz gemacht (oder auch nicht gemacht) haben und welche Verbesserungsmöglichkeiten sie ggf. sehen. Dabei ist zu erwarten, dass unserer Studie für künftige gesetzgeberische Entscheidungen im Bereich der Prostitution von erheblicher Bedeutung sein wird; dies gilt umso mehr, als in der Politik derzeit intensiv über die Zukunft der Prostitution in Deutschland diskutiert wird.
Bei der Studie handelt es sich um eine Online-Befragung, die Sie unkompliziert zum Beispiel auf Ihrem Handy ausfüllen können. Das Ausfüllen des Fragebogens kann ungefähr 30 Minuten dauern. Für einige etwas länger oder auch kürzer. […]“