Neues zur Verfassungsbeschwerde „ProstschG“

Bereits 20.000 Euro an Spendengeldern eingegangen

Es geht voran mit der Verfassungsbeschwerde gegen das im Juli in Kraft tretende Prostituiertenschutzgesetz. Denn am 3. März (verschoben vom 24.02.) fand diesbezüglich in Frankfurt/Main das dritte bundesweite Koordinierungstreffen statt. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Verein Dona Carmen e.V., der die Ergebnisse des Treffens mittlerweile auch auf seiner Webseite veröffentlicht hat.

Darin heißt es u.a., dass man bislang insgesamt knapp 20.000 Euro an Spendengeldern für die Verfassungsbeschwerde erhalten habe. Dona Carmen zeigte sich erfreut über die allgemein große Zustimmung. Das gelte auch für die Bereitschaft zur Unterzeichnung der Verfassungsbeschwerde seitens der Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen und Prostitutionskunden. „Nichtsdestotrotz sollten noch Bemühungen unternommen werden ggf. männliche Sexarbeiter sowie Prostitutionskundinnen für die Verfassungsbeschwerde zu gewinnen“, erklären die Initiatoren.

Ganz klar positionierte man sich zur Überlegung einer Einmischung in die Umsetzung des Gesetzes. Dies wurde von den Mitwirkenden klar verneint. Denn zum Einen sei eine damit einhergehende Schadensbegrenzung nicht zu bewirken. „Das Gesetz selbst sei bereits der größte anzunehmende Schaden“, heißt es. Zum Zweiten wäre es ein Widerspruch, „gegen das Gesetz und für dessen Umsetzung zu sein“.

Der mit der Ausarbeitung einer Verfassungsbeschwerde beauftragte Rechtsanwalt Meinhardt Starostik hob indes folgende Kernpunkte dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs hervor:

– die Pflichtberatungen
– die Anordnungsermächtigungen
– die Überwachungsbefugnisse
– die Kondompflicht
– die Kriterien der persönlichen Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Erlaubnispflicht.

Laut Dona Carmen werde der Entwurf der Verfassungsbeschwerde Ende März vorliegen. Wer mehr erfahren will, findet den ganzen Bericht auf donacarmen.de.

rmv

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