Prostitution in der Corona-Krise: Wann und was wieder erlaubt sein wird

Kein Grünes Licht in nächster Zukunft

In einigen Bundesländern werden die Beschränkungen in der Corona-Krise ab Mitte Mai umfassend gelockert. In anderen weniger bzw. deutlich langsamer. Neben den einzelnen Regelungen haben vielerorts aber auch die Städte und Kreise individuelle Entscheidungsfreiheiten. Dies betrifft insbesondere Regelungen im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Sport, bei Feierlichkeiten, bei Besuchsrechten in in Krankenhäusern und Pflegeheimen usw. Damit werden die Kontaktbeschränkungen mehr und mehr in Richtung Normalität aufgeweicht. Kritik ob der unterschiedlichen Handhabungen bleibt dabei natürlich nicht aus. Genauso wegen noch unzähliger Unklarheiten insbesodere beim Thema Schule, Kita, Hort etc.

Das soll hier aber gar nicht Thema sein. Immerhin hat uns allen das soziale Miteinander gefehlt und die Lockerungen tun mindestens der Seele gut.

Derweil fragen sich aber Freier, Sexdienstleister_innen, Bordell- und auch Erotikportalbetreiber gleichermaßen, wann es denn für uns wieder weitergehen kann / wird / sollte. Denn mitunter ist unser Gewerbe mit am einschneidensten betroffen. Während Freier den ausbleibenden Sex sicher verschmerzen können, ist die Lage für einen großen Teil der Huren existenzbedrohend. Speziell für die vielen aus u.a. Osteuropa stammenden Frauen. Für sie ist es ein Totalausfall ihres Einkommens. Chancen auf staatliche Hilfen haben sie dabei keine. Angesichts der Coronakrise haben bereits auch die Vereinten Nationen auf die desaströse Lage von Sexarbeiter_innen hingewiesen.

Das Abstandsgebot gilt weiterhin und bundesweit

Und leider wird es in der Prostitution, ja eigentlich bei Sexdienstleistungen aller Art, in absehbarer Zeit aber kein GrĂĽnes Licht geben. Denn noch gilt das Abstandsgebot bundesweit weiter. Dabei spielt es keine Rolle ob es 1,5 oder 2 Meter vorgibt.

Verwirrung entstand aber, weil es vergangene Woche aus ThĂĽringen hieĂź, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen wĂĽrden zu jenen Bereichen zählen, ĂĽber deren stufenweise Ă–ffnung entschieden werden könne (siehe u.a. MDR Bericht vom 07.05.). Wie soll das gehen, fragt man sich berechtigter Weise. Ob das ein Pressefehler war oder jemand nicht nachdachte, ist schwer zu sagen.

In der „ThĂĽringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen MaĂźnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2“ vom 12.05. steht zumindest nichts mehr davon. So heiĂźt es in §15 Abs. 5:

„FĂĽr den Publikumsverkehr sind die folgenden Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder den Eigentumsverhältnissen geschlossen zu halten: […] 5. Prostitutionsstätten, -fahrzeuge und -veranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) in der jeweils geltenden Fassung, Bordelle, Swingerclubs und ähnliche Angebote, […]“

Phase 5

Fest steht aber, dass das Rotlichtgewerbe in all seinen auf Körperkontakt ausgerichteten Formen wohl erst zuletzt wieder Normalität erlangen wird. Wann das sein wird? Keine Ahnung. Irgendwann in nach Ende der „Phase 5“. Das heiĂźt im schlimmsten Fall, erst wenn entweder ein Impfstoff oder ein Medikament auf den Markt kommt. Was dann erlaubt sein wird? Wohl alles – immerhin wird die Krise damit als beendet erklärt sein. Wie das Rotlichtgewerbe aber zu jenem Zeitpunkt aussehen wird? Auf jeden Fall nicht so, wie WIR es heute kennen… Doch letztendlich kommt der Mensch nicht ohne Hurerei aus. Die Frage wird also wie immer sein, wie liberal und unvoreingenommen, wie sozial werden sich Staat und Gesellschaft zeigen.

Die letzte und abschlieĂźende (rethorische) Frage dieses Artikels passt da glaube ich ganz gut: Wenn es ein „Prostituiertenschutzgesetz“ gibt, warum fallen dann bis heute so unglaublich viele Prostituierte (und beinahe alle aus dem Ausland) durch das Raster der staatlichen Soforthilfen?

Und noch eine Info am Rande (ohne Wertung): Die Landesregierung MV stuft den wirtschaftlichen Schaden fĂĽr das Prostitutionsgewerbe als „gering“ ein. Zum sozialen Schaden macht sie keine Angabe.

rde

Nach oben scrollen