Sachsen: Runder Tisch Prostitution nicht mit uns

Grüne im Sächsischen Landtag kritisieren Einstellung der CDU-SPD-Koalition. Zu Recht!

Nicht ein einziges deutsches Bundesland hat es geschafft, das zum 01.07.2017 wirksame Prostituiertenschutzgesetz umzusetzen. Es fehlten entsprechende Landesverordnungen, Einigungen über die jeweils zuständigen Ministerien, Behörden und Ämter… . Schuld sind aber nicht nur die Länder selbst und die Mühlen der Bürokratie. Die Bundesregierung hat’s einfach vermurkst. Beschließt ein völlig törichtes Gesetz mit der Prämisse: Die Länder sollen schön selber sehen, wie sie es jetzt umsetzen.

Dennoch, einige Bundesländer sind soweit hintenan mit der Umsetzung, dass deren gesetzte Fristverlängerung zum 31.12.2017 wohl auch nicht eingehalten wird. Damit gerät das ProstSchG aber mehr und mehr zur Farce. In Mecklenburg-Vorpommern ist zwar ein Anfang gemacht, dennoch bleiben viele Fragen offen. So z.B. jene ĂĽber die Anzahl der mittelfristig geplanten Stellen fĂĽr Registrierung und den Gesundheitsberatung oder die zu den fĂĽr Betreiber und Sexdienstleister entstehenden Kosten. Vorerst liegt die Verantwortung ausschlieĂźlich beim LAGuS in Rostock (Hauptsitz). Einen kleinen (wenn auch wieder nicht fehlerfreien) Artikel dazu hat kĂĽrzlich die SVZ veröffentlicht.

In MeckPomm gewinnt die Verzögerung der Gesetzes-Umsetzung noch aus einem anderem Grund an Brisanz. Hier regiert seit kurzem nämlich eine neue Ministerpräsidentin – Manuela Schwesig. Die stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD ist es dann auch, die als ehemalige Bundesfamilienministerin eben jenes ProstSchG mitzuverantworten hat. Da müsste sie ja jetzt auch mit der gleichen Überzeugung und Sturheit an der Umsetzung arbeiten, die sie im Entwicklungsprozess des Bundesgesetzes zeigte. Dann mal Los Frau Ministerpräsidentin…

Derweil in Sachsen: „Eine erschreckende Ignoranz seitens der Staatsregierung und auch der Koalition im Landtag.“

Ganz ähnlich, vielleicht auch noch um einiges desolater sieht es im Freistaat Sachen aus. In einer Pressemitteilung vom Montag entrüstet sich die Landtagsabgeordnete Katja Meier (Bündnis 90/Die Grünen) über die Verzögerungstaktik der Landesregierung. Auch über die Klare Absage des Sozialausschusses zur Gründung eines Runden Tisches Prostitution zeigt sich die 38-Jährige enttäuscht. Verständlich, immerhin hat das Beispiel NRW in der Vergangenheit gezeigt, wie nutzbringend ein solches Forum sein kann. Naja, hätten Schwesig, Gröhe, Weinberg und Co. die Ergebnisse und Erkenntnisse aus Nordrhein-Westfalen beachtet, wäre das ProstSchG in dieser Form nie verabschiedet worden.
Dennoch mussten sich Bundestag und Bundesrat mit den Kritikern (auch aus NRW) auseinandersetzen. Diskussionen und hitzige Debatten zu sensiblen Themen wie Sexarbeit will man in Sachsen aber wohl von Anfang an ausschlieĂźen. Daher wohl die klare Absage an den Runden Tisch.

Die ganze PM der Sächsischen Grünen haben wir hier abgedruckt:

Prostituiertenschutz in Sachsen kein Thema: GRĂśNER Antrag auf Runden Tisch Prostitution abgelehnt

(2017-206) Die schon vor Monaten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag an die Staatsregierung erhobene Forderung, das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zügig und effektiv umzusetzen, einen Runden Tisch zum Thema Prostitution einzuberufen sowie anonyme Beratungsangebote zu etablieren, wurde heute im Sozialausschuss des Sächsischen Landtags von der CDU-SPD-Koalition abgelehnt.

Dazu die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion, Katja Meier:
„Seit über einem Jahr weise ich die Staatsregierung auf die Aufgaben hin, die mit der Verabschiedung des Prostituiertenschutzgesetzes auf den Freistaat und vor allem die Kommunen zukommen. Dabei bin ich leider auf eine erschreckende Ignoranz seitens der Staatsregierung und auch der Koalition im Landtag gestoßen.“

„Im Ergebnis herrscht aktuell in Sachsen ein rechtsfreier Raum. Die Prostituierten sind zwar seit dem 1. Juli verpflichtet, sich anzumelden und gesundheitlich untersuchen zu lassen. Wohin sie sich dafür wenden sollen, weiß jedoch niemand im Freistaat. Ein Entwurf der Staatsregierung für das dringend notwendige sächsische Ausführungsgesetz liegt dem Landtag bis heute nicht vor. Geplant ist laut Regierung, dass das Ausführungsgesetz erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Darin wird dann geregelt, welche kommunalen Ämter die Beratungen durchführen und Anmeldungen entgegennehmen sollen.“

„Leidtragende dieser Verzögerungstaktik sind die in der Prostitution Tätigen. Bei ihnen und auch bei den Akteurinnen und Akteuren, die sie sozialarbeiterisch betreuen, herrscht große Verunsicherung.“

„Zudem können die zum Schutz vor Zwangsprostitution angedachten Instrumente des Prostituiertenschutzgesetz nicht wirken, weil sich niemand zuständig fühlt. Auf allen Ebenen werden Verantwortung und Arbeit zwischen den Ressorts hin und her geschoben. Dadurch wird viel Zeit und Kraft vergeudet, die sinnvoll für zielführende Gespräche an einem Runden Tisch Prostitution hätte genutzt werden können.“

Nach oben scrollen