Transsexuelle haben Recht auf chirurgische Anpassung

Behandlungsanspruch vor Gericht erstritten – Krankenkassen müssen Brust-OP zahlen

Na gut, die Schlagzeile passt jetzt nicht direkt in den Blog, aber erwähnenswert ist sie allemal. Denn Transsexuelle sind ihrem Ziel zur völligen Anerkennung innerhalb der Gesellschaft einen Schritt näher gekommen. Denn das Bundessozialgericht hat jetzt darüber entschieden, dass in bestimmten Fällen die Krankenkassen für eine Brustvergrößerung bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen aufkommen muss.

Bislang haben die Kassen die OP-Kosten grundsätzlich nicht übernommen, da dies ein „Eingriff in gesunde Organe“ ist. Die Richter in Kassel aber bezeichneten die aus Sicht der Betroffenen notwendige Brust-OP als „Minderung ihres psychischen Leidensdrucks“ und gewährten einen Behandlungsanspruch. Sie legten weiterhin fest, dass, sofern trotz Hormonbehandlung nicht mindestens Körbchengröße A erlangt wurde, die Operation von der Krankenkasse bezahlt werden müsse. Sei jedoch Größe A bereits erreicht, bestehe kein Anspruch auf eine größere Brust.

Ebenso dürfe eine Genitaloperation nicht mehr Kriterium für eine operative „Gesichtsfeminisierung“ sein.

Nach oben scrollen