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Wusstest Du schon, dass...


... das Prostituiertenschutzgesetz keinerlei Bestimmungen zum Schutz der Sexarbeiterinnen beinhaltet? Hingegen schränkt es einzelne Grundrechte der Prostituierten ein und ist mit repressiven Auflagen gespickt. Es öffnet Tür und Tor für ein unfreiwilliges Outing sowie für weitere Stigmatisierungen. Dazu kommt ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand für die Landesbehörden.

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