Weltweit einmalige Paragrafenwerk sichert Prostituierten Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Krankentage und Rente zu
Bereits im Jahr 2022 war Sexarbeit in Belgien entkriminalisiert worden. Seither ist Sexwork zwar nicht mehr strafbar, rechtlich mit anderen Berufen gleichgestellt war sie jedoch nicht. So galten für Prostituierte in Anstellung noch kein Beschäftigungsschutz oder Arbeitsrechte wie Arbeitslosenunterstützung oder Krankenversicherung. Das hat das belgische Parlament nun geändert und ein Arbeitsgesetz für die Branche verabschiedet.
Laut dem am Sonntag in Kraft getretene Gesetz sollen legal Beschäftigte im Rotlichtmilieu auch Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, Krankentage und Rente haben. Zudem sind Arbeitgeber, die einen Geschäftssitz in Belgien haben müssen, u.a. verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Räumlichkeiten mit Panikknöpfen, sauberer Bettwäsche, Duschen und Kondomen ausgestattet sind.
Die Belgische Vereinigung der Sexarbeiter lobte die Novelle als einen „großen Fortschritt, der die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen beendet“. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch begrüßten das Gesetz. Kritiker:innen, wie z.B. der Rat der frankophonen Frauen Belgiens, unterstellten jedoch, dass mit einer rechtlichen Normalisierung auch die Ausbeutung von Frauen normalisiert werde. Weniger populistisch und ernstzunehmender ist die Kritik, dass Sexarbeiter:innen ohne Arbeitserlaubnis (das betrifft u.a. migrantische Prostituierte) nach dem neuen Gesetz nicht beschäftigt werden dürfen. Dies würde Zuhältern und Menschenhändlern in die Karten spielen, so die Sorge.
rde