Landgericht Schwerin verurteilt Prostituierte und Komplizen

Quartett raubte im vergangenen Jahr einem Bauunternehmer 22.500 Euro

Zu 36 bzw. zu 38 Monaten Haft sind am Montag eine 25-jährige Prostituierte und ihr 33-jähriger Komplize vom Landgericht Schwerin verurteilt worden. Zwei weitere Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Hintergrund war ein Überfall auf einen Freier im Juli des vergangenen Jahres. Das Quartett hatte den Bauunternehmer damals in ein Waldstück bei Schwerin gelockt und ihm gewaltsam eine Tasche mit 22 500 Euro Bargeld entwendet.

Zur Tat soll es angeblich gekommen sein, weil die Schweriner Liebesdame dem Mann einen Denkzettel verpassen wollte – er hatte nämlich für ihre Dienste nicht bezahlt. Zumindest nicht gleich. Wie es in der Berichterstattung zum Fall heißt, habe er seine Schuld bei einem weiteren Treffen beglichen wollen. Per Handy soll er ihr dann einen Beweis für seine Solvenz geliefert haben. Er schickte ihr ein Foto auf dem eine Tasche mit 22.500 Euro Bargeld abgebildet war, die er bei sich trug. Warum der Geschädigte das tat, bleibt ein Rätsel. Auch warum er überhaupt soviel Bargeld mit sich herum trug. Angeblich hatte er dieses kürzlich von der Bank abgehoben um damit seine Mitarbeiter zu entlohnen.

Das soll die Angeklagte kurzerhand zum Anlass genommen haben, zusammen mit ihren Komplizen zuzuschlagen. Noch am selben Tag wurde der 37 Jahre alte Freier mitsamt des Geldes in ein Waldstück kurz vor Pinnow gelockt. Der Haupttäter habe dort mit Gewalt die Tasche an sich gerissen und das Opfer geschlagen, hieß es in der Urteilsbegründung. Der zweite anwesende Täter sei nicht handgreiflich geworden. Die Prostituierte sowie ihre Bekannte hatten zu dieser Zeit bereits den Tatort verlassen.

Die Prostituierte gilt dem Gericht zufolge als „Initiatorin“ mit „erschreckend hoher krimineller Energie“. Daher auch die entsprechend hohe Haftstrafe. Ihr Komplize, der als Haupttäter angesehen wurde, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes verurteilt. Wegen schwerer Körperverletzung hatte sich auch der zweite männliche Angeklagte zu verantworten. Dazu mussten er sowie die mitangeklagte Frau sich wegen Beihilfe zum Raub verantworten. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

rmv

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