Mit der CDU ins 20. Jahrhundert

antiquiertes Familienbild: weißer, mittelalter Mann sitzt mit Zigarette und Zeitung im Ohrensessel, während seine blonde Frau ihm einen Kaffee reicht.

Wie die Volkspartei unter Merz es mit Menschenrechten nicht so genau nimmt

Schon mitbekommen? Friedrich Merz ist auf dem Bundesparteitag der CDU mit knapp 90 Prozent wiedergewählt worden. Außerdem wurde das finale „Grundsatzprogramm“ vorgestellt. Beides ist eine 180-Grad-Wende ins 20. Jahrhundert. Entsprechend wird das Programm von vielen Seiten scharf kritisiert.

So heißt es bspw., es stelle im Bereich des Flüchtlingsschutzes die „Menschenrechte und den Rechtsstaat massiv in Frage“ (Pro Asyl), die darin enthaltene Forderung nach einer Drittstaatenregelung stehe „in einem bemerkenswerten Widerspruch zur Orientierung an christlichen Werten“ (Vertreter der ev. und kath. Kirche), bei den Themen Gesundheit und Pflege bleibe es „bei Schlaglichtern, konkrete Lösungsvorschläge finden sich nicht“ (Ärzteblatt), es „riecht streng nach gestern“ (taz), es sei ein Bluff. „Ihr Plan geht nämlich so: Abschottung getarnt als „Leitkultur“, Deregulierung getarnt als „Freiheitsversprechen“, Sozialstaatsabbau getarnt als „Agenda der Fleißigen“ (Maurice Höfgen)

Noch weiter in die konservative und patriarchale Vergangenheit, genauer in die 50er, verortet der Verein für soziale und politische Rechte von Prostituierten „Doña Carmen e.V.“ die aktuelle christdemokratische Entwicklung. Im neuesten Statement heißt es, die CDU-Spitze habe ein „hochproblematisches Demokratieverständnis“ und habe „ihre bisherige Rechtsauffassung geschreddert“. Denn die CDU vermische in ihrem Programm erneut Menschenhandel und Prostitution und fordere nun in einem von der breiteren Öffentlichkeit „unbemerkten“ Passus ein ausnahmsloses Sexkaufverbot.

Gucken wir uns doch die streitbare Pressemitteilung doch einmal in Gänze an:

Mit Lug und Trug zurück in die 50er
Neues CDU-Grundsatzprogramm: CDU für ein Deutschland ohne Sexarbeit!


Unbemerkt von der breiteren Öffentlichkeit hat die CDU in dem neuen, am 7.Mai 2024 auf ihrem 36. Parteitag verabschiedeten Grundsatzprogramm einen neuen Passus eingefügt, den es im zuvor zirkulierenden Entwurf von 2023 nicht gab. Dieser neue Passus lautet:

„Sexuelle Ausbeutung, Menschenhandel und Prostitution sind mit der Würde von Menschen nicht vereinbar. Deshalb unterstützen wir ein Sexkaufverbot und Hilfen beim Ausstieg aus der Prostitution.“ (CDU-Grundsatzprogramm, S. 18)

Mit markigen Worten fordert die CDU diesbezüglich „Null Toleranz“. Damit ist klar: Das Motto des CDU-Grundsatzprogramms „In Freiheit leben“ gilt nicht für Sexarbeiter*innen. Eine ganze Berufsgruppe wird damit aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Ihnen wird damit jeglicher Grundrechtsschutz abgesprochen, sie werden rechtlos gestellt.

Ein hochproblematisches Demokratieverständnis kommt hier zum Vorschein: Es bleibt der CDU-Spitze vorbehalten, in Autokraten-Manier zu bestimmen, wer mit den von ihr vertretenen, christlichen Werten übereinstimmt, wer demnach zu Deutschland gehört und wer nicht.

Die Behauptung der CDU, Prostitution sei mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, ist keineswegs neu. Sie ist ein Rückfall in die Zeiten der „UN-Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer“ vom 2. Dezember 1949, in der es unter Bezugnahme auf noch ältere Abkommen von 1904, 1910, 1921 und 1933 hieß:

„Prostitution und das sie begleitende Übel des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution (ist) mit der Würde und dem Wert der menschlichen Person unvereinbar“ und würde „das Wohl des einzelnen, der Familie und der Gemeinschaft gefährden“.

Diese UN-Konvention wurde von lediglich 81 der insgesamt 193 UNO-Mitgliedsstaaten anerkannt und ratifiziert. Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Konvention bis auf den heutigen Tag aus guten Gründen nicht ratifiziert, da diese Konvention in Art. 1 jegliche Einwilligung von Sexarbeiter*innen in den Kauf/Verkauf sexueller Dienstleistungen grundsätzlich ignoriert.

Mit ihrem neuen Grundsatzprogramm bricht die CDU-Spitze also mit einem Grundkonsens, der die Bundesrepublik seit ihren Gründungstagen auszeichnet und den sich die CDU erklärtermaßen auch selbst zu Eigen gemacht hatte.

So erklärte Frau von der Leyen (CDU) noch am 25. Januar 2007 für das seinerzeit von ihr geführte Bundesfamilienministerium und als Teil der damals CDU-geführten Bundesregierung im Deutschen Bundestag (Drs.16/4146):

„Kennzeichen eines freiheitlichen Rechtsstaates ist die Respektierung der autonomen Entscheidung der Einzelnen, so lange keine rechtlich geschützten Interessen anderer verletzt werden. Im weltanschaulich neutralen Staat des Grundgesetzes ist die freiwillige Ausübung der Prostitution daher solange als autonome Entscheidung vom Recht zu respektieren, als keine Rechte anderer verletzt werden. Die eigenverantwortlich ausgeübte Prostitution verstößt nicht automatisch gegen die Menschenwürde der Prostituierten. Da die freie Selbstbestimmung Ausdruck der Menschenwürde ist, bestimmen der oder die Einzelne zuallererst selbst, was ihre Würde ausmacht.“ (Bericht der Bundesregierung, 25.1.2007, S. 8)

Der Vergleich der hier zitierten Aussage mit der Position im neuen Grundsatzprogramm der CDU macht deutlich, dass nicht Änderungen der Verhältnisse in der Prostitution, sondern einzig und allein die Änderung der Rechtsauffassung der CDU für die Neupositionierung in Sachen Prostitution maßgeblich ist. Frei nach Konrad Adenauer („Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“) hat die CDU also ihre bisherige Rechtsauffassung geschreddert und in die Tonne gekloppt.

Mit Blick auf den gegenwärtig zu konstatierenden allgemeinen Rechtsruck in der Gesellschaft mag den CDU-Granden diesbezüglich die Euphorie zu Kopfe gestiegen sein. Durchaus verständlich, wenn man bedenkt, dass die CDU seit 1990 mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder verloren hat (1990: 789.609 Mitglieder; 2023: 371.986 Mitglieder, ein Schwund von 52,9 %!) und deren Durchschnittsalter bei 60,8 Jahren liegt (Stand 2021).

Doch zu glauben, man könne die bundesdeutsche Gesellschaft mit der Neupositionierung zu Prostitution wieder in die Zeit der 50er Jahre zurückbeamen, zeugt von gehöriger Realitätsverleugnung. Nur zur Erinnerung: 1950 waren noch 96,4 % der bundesdeutschen Bevölkerung Mitglied in den beiden großen christlichen Kirchen. Heute sind es mit gerade einmal 49,3 % der Bevölkerung, mithin weniger als die Hälfte.

Die CDU befindet sich mit ihrer rückwärtsgewandten Politik, insbesondere hinsichtlich ihres neuen Umgangs mit Sexarbeit in der Prostitution, also eindeutig auf dem Holzweg. Niemand sollte sich davon einschüchtern und ins Bockshorn jagen lassen.

Auch die Tatsache, dass die CDU „Menschenhandel“ und „Prostitution“ mal wieder in einem Atemzug nennt, vermag nicht darüber hinwegzutäuschen: Mehr als heiße Luft hat die CDU nicht zu bieten. Ihre politische Positionierung zu Prostitution ist durch keine substantielle Kenntnis getrübt.

Vielleicht erinnert sich der ein oder andere in der CDU noch an Gerhard Schröder (CDU), der von 1953 bis 1961 Innenminister unter Konrad Adenauer war und auf eine Kleine Anfrage der SPD (Drs.1901, 1.12.1953) wie folgt antwortete:

„Nach den ihm (dem Bundeskriminalamt, DC.) vorliegenden Unterlagen spielt der Mädchenhandel in der kriminalpolizeilichen Praxis gegenwärtig eine völlig untergeordnete Rolle. Berichte in Zeitungen über Mädchenhandel, denen von behördlicher Seite – z. T. unter Aufwendung erheblicher Kosten – nachgegangen wurde, haben sich überwiegend als frei erfunden herausgestellt.“ (Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/02/019/0201997.pdf)

Gut 20 Jahre ließ man sich Zeit, bis man sich 1973 dazu durchrang, erstmals einen „Menschenhandels“-Paragrafen ins bundesdeutsche Strafrecht einzufügen. Doch die Zahl der polizeilich ermittelten, mutmaßlichen „Menschenhandels“-Opfer dümpelte zwischen 150 und 250 jährlich, von denen sich lediglich ein geringer Bruchteil von 20 bis 40 Personen gerichtlich als Opfer bestätigen ließen. Daher reformierte man 1992 den „Menschenhandels“-Paragrafen, indem nun erstmals auch einvernehmliche Sexarbeit unter „Menschenhandels“-Verdacht geriet. Die auf diese Weise künstlich erzeugte Zahl vermeintlicher Opfer von „Menschenhandel“ stieg gerade einmal fünf Jahre lang an, bis sie seit Mitte der 90er Jahre, d. h. seit nunmehr einem Vierteljahrhundert begann, kontinuierlich zu sinken.

Ergebnis: Zuletzt 20 Verurteilungen wegen Menschenhandel (2020) bezeugen, dass auf rund 4 Millionen Einwohner in Deutschland ein einziges gerichtlich identifiziertes Opfer von Menschenhandel kommt.

Angesichts solch mickriger Größenordnungen in den offiziellen Polizei- und Verurteilten-Statistiken erweist sich der fadenscheinige Versuch der CDU, Prostitution durch die Assoziation mit „Menschenhandel“ zu diskreditieren und zu kriminalisieren, als absurd und geradezu lächerlich.

Hinzu kommt: Mit dem jüngst von der EU-Kommission veröffentlichten GRETA-Report 2023 ist ans Licht gekommen, dass die Zahl der „Menschenhandels“-Opfer in Schweden, dem Ursprungsland des von der CDU empfohlenen Sexkauf-Verbots, um das Dreifache höher liegt als in Deutschland! (vgl. https://www.donacarmen.de/wp-content/uploads/BKA-Nordisches-Modell.pdf, S. 28).

So offenbart sich der konservative Lug und Trug der CDU-Neupositionierung bezüglich Sexarbeit in der Prostitution. Das einzige „Argument“, das die CDU zu bieten hat, ist ggf. ihre Machtoption im Koalitionspoker, wenn andere Parteien bei der kommenden Bundestagswahl abschmieren. Doch die CDU sollte sich darauf gefasst machen:

Wer im Narrenschiff sitzt und Repression sät, wird Widerstand ernten!

Was sagt uns das einmal wieder? Die CDU ist und bleibt eine Rückwärtspartei alter weißer Männer (und Frauen). Sie verspricht ihrer Wählerschaft in populistischer Manier Wohlstand, Sicherheit und Zukunft. Was sie aber letztendlich macht, ist Täuschung. Sie macht Politik für einen kleinen, gut situierten Prozentsatz der Bevölkerung. Minderheiten, vulnerable Gruppen und Schutzsuchende betrachtet man im Kreise der „Christdemokraten“ mit Blasiertheit und Hybris. Was nicht in den eigenen zwergenhaften Wertekanon passt, wir diskriminiert, eingeschränkt, verboten.

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