Wie hätte es anders sein sollen, auch der Stadtstaat Berlin steht in Sachen Prostituiertenschutzgesetz immer noch mit weitgehend leeren Händen da. So hat der Berliner Senat kürzlich auf eine Kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Thomas Seerig Stellung genommen. Da heißt es z.B. auf die Frage zur Anmeldepflicht:
„Die Wahrnehmung der Aufgabe des Anmeldeverfahrens für Prostituierte soll regionalisiert durch einen Bezirk für alle Bezirke erfolgen. Hierzu finden derzeit Gespräche im Rat der Bürgermeister und auf Senatsebene statt. Welcher Bezirk diese Aufgabe übernehmen wird, steht noch nicht endgültig fest. Sobald eine Einigung getroffen worden ist, kann die Zuständigkeit mittels Rechtsverordnung im Einvernehmen mit den Bezirken festgelegt werden. Eine Regionalisierung der Zuständigkeit für die Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Prostitutionsgewerbebetriebe ist vom Senat nicht vorgesehen.“
Dass man darüber hinaus völlig ahnungslos ist, was die bisherige Anzahl der Sexarbeiter_innen in der Bundeshauptstadt angeht, ist verständlich und nicht weiter schlimm. Immerhin gab es ja bislang ja kein verpflichtendes Outing. Also keine Vorgabe in puncto Berufsbezeichnung bspw. gegenüber dem Finanzamt. Traurig, dass dies der Fragensteller Seerig selbst nicht zu wissen scheint. So fragt er den Senat über die Anmeldungen in den Gewerbeämtern aus. Der § 14 Gewerbeordnung war ihm bis dahin wohl nicht bekannt, wonach Prostitution nicht als Gewerbe zählt. Zahlen liegen der Behörde also nicht vor.
Dennoch rechnet der Senat die Anzahl der Sexarbeiter_innen auf 9.000 bis 10.000 aus einer nicht belegbaren Schätzung herunter. Zumindest bleibt man dabei im Konjunktiv…
Interessant ist, dass das Abgeordnetenhaus bezüglich der künftig auf die Stadt zukommenden Sach- und Personalkosten (im Rahmen des ProstSchG) mit 50.000 Euro Pro Stelle und Jahr rechnet. Wie viele Stellen neu besetzt werden, wird nicht angegeben.
Alle Fragen (FDP) und Antworten (Senat), also das veröffentlichte Dokument (Drucksache 18 / 11926), findet ihr im Folgenden: