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Mehr als ein Jahr ist vergangen, seit das Bürokratiemonster namens „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (kurz: Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) verabschiedet wurde. Ende März 2017 schob das Bundesfamilienministerium die Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV) und die Prostitutions-Anmeldeverordnung (ProstAV) nach. Ein Monster, dass nicht nur die Arbeit der Behörden erheblich erschweren wird. Stellt es vor allem inhaltlich ein Problem dar. Anstatt zu schützen, wird die Zielgruppe der Sexarbeiter_innen diskriminiert, stigmatisiert und ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt. Zuletzt stellte auch das Internationale Kommitee für die Rechte von Sexarbeiter_innen in Europa fest: „Verbindliche Aussagen zum Ausbau von Unterstützungsangeboten oder ärztlicher Versorgung, die die Lebenssituationen der in der Sexarbeit tätigen Menschen nachhaltig verbessern könnten und die von Sexarbeit_innen und anderen Expert_innen wiederholt von den Gesetzgeber_innen eingefordert wurden, fehlen hingegen gänzlich.“

Politisch ist seitdem viel kaum etwas geschehen. Bis heute wurde das von den beiden damaligen Bundesministern Manuela Schwesig und Hermann Gröhe zu verantwortende Gesetz von keinem der 16 Bundesländer umgesetzt. Eigentlich ein Unding, bedenkt man, dass es offiziell vor drei Monaten, am 01. Juli 2017 in Kraft trat. Da fehlen entsprechende Landesverordnungen. Teilweise herrscht noch immer Uneinigkeit ĂĽber die zuständigen Ministerien bzw. Behörden. Unklarheit auch ĂĽber die Finanzierung oder die Anzahl der neu zu schaffenden Arbeitsstellen. Und und und. Prokrastination scheint hier groĂźgeschrieben zu sein. Es wird also aufgeschoben was das Zeug hält. Einige Länder sind gar soweit hintenan, dass deren gesetzte Fristverlängerung zum 31.12. wohl auch nicht eingehalten wird. Die Stadt MĂĽnchen weiĂź zumindest schon: sie wird Schulden machen – allein mit der Umsetzung der Gesundheitsberatung. Damit gerät das vom Bund geschaffene Machwerk mehr und mehr zur Farce.

Vielleicht hoffen die Länder ja auch insgeheim, dass die kürzlich vom Verein „Dona Carmen e.V.“ eingereichte Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein und das Gesetz doch noch kippen wird. Sie hat es einfach vermurkst, die Bundesregierung. Beschließt ein völlig törichtes Gesetz mit der Prämisse: Die Länder sollen schön selber sehen, wie sie es jetzt umsetzen.

Ăśberblick auf Infoplattform Pro-Prostitution.de

Ein weiteres Unding: Die Kommunikation mit den Betroffenen bzw. deren Aufklärung ĂĽber die kĂĽnftigen Pflichten haben beide, Bund und Länder, enorm vernachlässigt. Ganz im Sinne: „Wir ziehen uns mal schön aus der Verantwortung. Wo die ollen Huren am Ende bleiben, ist uns doch egal“. Nur dank des Engagements einzelner Vereine, Verbände und Dienstleister standen und stehen die notwendigen Informationen gesammelt zur VerfĂĽgung. Umfassendes Hintergrundmaterial zum Thema Prostituiertenschutzgesetz gibt es speziell auf der Seite Pro-Prostitution.de. Die Plattform bietet neben dem Originaldokument vor allem separierte Ăśbersichten fĂĽr Sexdienstleister_innen, Vermieter_innen oder Freier – inkl. der von den Landesbehörden veröffentlichten Dokumente, Anträge und Merkblätter. Besucher finden hier alles rund um ihre Rechte und Pflichten. Immer im Zusammenhang mit der entsprechenden Gesetzesgrundlage. Und im FAQ-Bereich werden noch einmal allgemeine und spezielle Fragen beantwortet.

Weil sich aber das Thema Prostitution rechtlich und gesellschaftlich nicht nur auf das ProstSchG beschränkt, schafft auch hier Pro-Prostitution.de Abhilfe. Das heiĂźt, auf dem Infoportal stehen Zusammenfassungen aller die Sexarbeit betreffenden Bundesgesetze zur VerfĂĽgung. Gelistet sind hier die wichtigsten Beratungsstellen oder auch die deutschsprachige Sach- und Fachliteratur zum Thema.

Sogar an vermeintlich kleine Dinge wie vorgefertigte Hinweisschilder zur Kondompflicht ist gedacht. Nachdem der Gesetzgeber das Anbringen solcher Aushänge Betreibern zwar zur Pflicht machte, genauere Vorgaben aber nicht, geschweige denn Vordrucke bereitstellte, gerät dies oftmals in Vergessenheit. Von Pro-Prostitution.de geht es ganz einfach per Link auf die ebenfalls zum Erotikportal Rotlicht-MV.de gehörende Plattform Rotlicht-Zimmer.de. Die auffälligen Schilder kann man dort sogar kostenfrei bestellen.

rmv

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