Bundestag beschließt Gesetzesnovelle zur Strafbarkeit von Freiern

Fast 18 Stunden tagte der Bundestag noch einmal und beschloss dabei eine ganze Reihe neuer Gesetze. Unter die ganzen Regelungen fallen neben verschärften Strafgesetzen u.a. gegen rechte Hetze, Stalking und Identitätsdiebstahl auch eines zur Zwangsprostitution.

Mit letzterer Novelle wolle man eine frühere Strafbarkeit für Freier bei Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erreichen. Wie erste Medienberichte zusammenfassen, sei nun eine Regelung geschaffen, mit der sich Freier bereits dann strafbar machen, wenn sie eindeutige Hinweise auf Zwangsprostitution haben – wie körperliche Verletzungen oder Aussagen der/des Prostituierten. D.h. vor Gericht muss nun der Freier glaubhaft belegen (bei ihm liegt also die alleinige Beweispflicht), dass er bei Inanspruchnahme der Sexdienstleistung keine Kenntniss über eine Zwangslage hatte.

Aha. Also unter dem Gesichtspunkt, dass eine solche Beweisführung sogar für Ermittlungsbehörden oder auch Beratungsstellen äußerst komplex, langwierig und mühevoll ist. Wie bitte sollen Freier hier eine juristisch fachgerechte Einordnung treffen können? Ein blauer Fleck allein, eine auffällige Tattowierung oder finanzielle Not sind noch lange kein Beweis für sexuellen Ausbeutung durch Dritte. Annahme: vor Gericht steht nach monatelangen Verhandlungen fest, der/die Prostituierte ist tatsächlich Opfer von Menschenhandel. Ganz plötzlich steht dann noch die Aussage im Raum, Freier XY sei mündlich über die Zwangslage des Opfers von diesem unterrichtet worden. Zu seiner eigenen Entlastung muss Freier XY jetz also einen stichhaltigen Gegenbeweis liefern. Es gilt also nicht mehr Aussage gegen Aussage. Oha, harter Tobak.

Wie hoch mögliche Strafen für Freier ausfallen sollen. Heute wird erst einmal noch der Bundesrat über das Gesetzesvorhaben entscheiden.

Ein weiterer Entschluss des Bundestages sei den Onlineausgaben von Zeit, Welt und n-tv zufolge gewesen, für die Ausstiegsberatung aus der Prostitution insgesamt 20 Millionen Euro zusätzlich bereitzustellen. Ob es sich dabei um eine Jährliche Summe oder einen Betrag für einen befristeten Zeitraum handelt, wurde nicht erwähnt.

… wir bleiben dran.

rde

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