Neues vom Prostituiertenschutzgesetz

Schwesig verschärft Gesetzesentwurf – Regelungen eine Farce

Kürzlich informierte Spiegel Online, dass Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig den Gesetzentwurf des neuen Prostituiertenschutzgesetz weiter verschärft hat. So wird dieses um folgende zwei Punkte ergänzt:

1.) Prostituierte, die ihre Anmeldebestätigung nicht vorweisen können, sollen direkt mit einem Bußgeld belegt werden.

2.) Auch „Gelegenheitsprostitution“ soll unter das neue Gesetz fallen.

Das beide Punkte völliger Blödsinn sind, zeigt sich bei genauerer Betrachtung.

zu Punkt 1:

Im Gesetzentwurf ist zu lesen, dass Prostituierte alle zwei Jahre bei der zuständigen Behörde ihre Anmeldebestätigung erneuern müssen. Auf den ersten Blick ist dieser Zeitraum zu vertreten. Nur wird das die wenigsten Frauen betreffen. Denn ferner heißt es, dass diese Bescheinigung in jedem neuen Arbeitsort zu beantragen ist. Bedenkt man nun, dass viele Sexworker/innen wöchentlich bzw. mehrmals pro Monat ihren Arbeitsplatz wechseln, dann wird ihnen von Seiten des Gesetzgebers ein enormer Aufwand (was Behördengänge betrifft) abverlangt. Das ist dann aber noch nicht alles, denn welche Behörden dafür zuständig sein sollen ist noch gar nicht klar. Zur Auswahl stehen Polizei, Ordnungsamt und Gesundheitsamt. Wie die Behörden selbst den Bürokratischen Mehraufwand bewältigen sollen, ist ebenso ungeklärt. Die Folge werden zu spät ausgehändigte Arbeitsbestätigungen sein. Da die Entscheidung über die zuständige Behörde dann noch Ländersache sein wird, bedeutet das, dass Sexworker in jedem Bundesland woanders vorsprechen müssen. Und wie sie an die entsprechende Information, wohin sie sollen, kommen, sagt der Gesetzgeber genauso wenig.

Bei all dem Aufwand, den Ungereimtheiten und schikanenhaften Behördengängen ist es schließlich vorprogrammiert, dass Prostituierte (noch) keine gültige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Aber dass will die Groko allen Anscheins nach erreichen: skrupellos Bußgelder erheben.

Es bleibt überdies noch einmal zu konstatieren, dass es sich bei dieser Anmeldepflicht NICHT um die Pflicht sich beim Finanzamt anzumelden handelt. Es soll eine Art „Hurenpass“ (inkl. persönlicher Daten wie Klarname, Privatadresse etc.) sein, der „gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden“ vorgelegt werden soll.

zu Punkt 2:

Wie bitte soll das funktionieren geschweige denn gerechtfertigt sein? Wie soll a) kontrolliert und b) bewiesen werden, dass eine Frau, die sich ein paar Mal im Jahr prostituiert, dies auch gegen Entgelt tut? Immerhin tut sie es nicht um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei vielen liefe das nicht mal (wenn es denn möglich wäre) unter der Kleingewerberegelung. Wenn das alles wäre, aber daneben bedeutet es ein öffentliches Zwangsouting der betreffenden Person. Geil ist ja, dass im Gesetzentwurf neben den Repressalien geich noch dienge stehen wie „Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes wird Rechnung getragen.“ oder „Das Gesetz verfolgt das Ziel

das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stärken.“ Eine Farce

Anderes Beispiel: wer hin und wieder irgend ein Gut privat versteigert/veräußert (z.B. bei Ebay), der muss den erhaltenen Geldwert doch auch nicht versteuern oder dafür gar einen Genehmigung bei z.B Polizeibehörden beantragen. Was soll das also?

Es wird somit immer deutlicher das die Bundesregierung mittels solcher repressiven Mittel versucht Prostitution hinterrücks unmöglich zu machen und somit „auszurotten“. Wenn man’s schon nicht verbieten kann…

Zur Info hier noch die Kommentare des BesD und von Dona Carmen zum Spiegel-Artikel

rmv

Nachtrag, 17.07.2015: In einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom Dienstag informiert der frauenpolitische Sprecher Sönke Rix, dass die Meldung über ein sofort fälliges Bußgeld (siehe Punkt 1) nicht stimme. Auch stellt er klar (sofern man seine Klarstellung als letzten Stand der Dinge ansehen kann): Sexarbeiter_innen müssen sich nicht in jeder Kommune neu anmelden. Laut Rix soll es mit dem Gesetz nun doch möglich sein, auch in anerkannten Beratungsstellen die verpflichtende Gesundheitsberatung wahrnehmen zu können. Klingt ja schon besser.

Störend ist nur die Lobhudelei des Abgeordneten auf die tolle Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetz. Und echt jetzt: auch die Pommesbude taucht wieder auf. Abschließend meint er: „Die SPD-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass das Prostituiertenschutzgesetz hält, was es mit seinem Namen verspricht.“ Wer’s glaubt…

Suchst Du Sex in Brohl-Lützing ? Dann starte mit Deiner Suche auf Rotlicht.de entweder auf der Startseite oder nutze die erweiterte Hurensuche.

Scroll to Top