Neues vom Prostituiertenschutzgesetz

Schwesig verschĂ€rft Gesetzesentwurf – Regelungen eine Farce

KĂŒrzlich informierte Spiegel Online, dass Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig den Gesetzentwurf des neuen Prostituiertenschutzgesetz weiter verschĂ€rft hat. So wird dieses um folgende zwei Punkte ergĂ€nzt:

1.) Prostituierte, die ihre AnmeldebestĂ€tigung nicht vorweisen können, sollen direkt mit einem Bußgeld belegt werden.

2.) Auch „Gelegenheitsprostitution“ soll unter das neue Gesetz fallen.

Das beide Punkte völliger Blödsinn sind, zeigt sich bei genauerer Betrachtung.

zu Punkt 1:

Im Gesetzentwurf ist zu lesen, dass Prostituierte alle zwei Jahre bei der zustĂ€ndigen Behörde ihre AnmeldebestĂ€tigung erneuern mĂŒssen. Auf den ersten Blick ist dieser Zeitraum zu vertreten. Nur wird das die wenigsten Frauen betreffen. Denn ferner heißt es, dass diese Bescheinigung in jedem neuen Arbeitsort zu beantragen ist. Bedenkt man nun, dass viele Sexworker/innen wöchentlich bzw. mehrmals pro Monat ihren Arbeitsplatz wechseln, dann wird ihnen von Seiten des Gesetzgebers ein enormer Aufwand (was BehördengĂ€nge betrifft) abverlangt. Das ist dann aber noch nicht alles, denn welche Behörden dafĂŒr zustĂ€ndig sein sollen ist noch gar nicht klar. Zur Auswahl stehen Polizei, Ordnungsamt und Gesundheitsamt. Wie die Behörden selbst den BĂŒrokratischen Mehraufwand bewĂ€ltigen sollen, ist ebenso ungeklĂ€rt. Die Folge werden zu spĂ€t ausgehĂ€ndigte ArbeitsbestĂ€tigungen sein. Da die Entscheidung ĂŒber die zustĂ€ndige Behörde dann noch LĂ€ndersache sein wird, bedeutet das, dass Sexworker in jedem Bundesland woanders vorsprechen mĂŒssen. Und wie sie an die entsprechende Information, wohin sie sollen, kommen, sagt der Gesetzgeber genauso wenig.

Bei all dem Aufwand, den Ungereimtheiten und schikanenhaften BehördengĂ€ngen ist es schließlich vorprogrammiert, dass Prostituierte (noch) keine gĂŒltige Anmeldebescheinigung vorweisen können. Aber dass will die Groko allen Anscheins nach erreichen: skrupellos Bußgelder erheben.

Es bleibt ĂŒberdies noch einmal zu konstatieren, dass es sich bei dieser Anmeldepflicht NICHT um die Pflicht sich beim Finanzamt anzumelden handelt. Es soll eine Art „Hurenpass“ (inkl. persönlicher Daten wie Klarname, Privatadresse etc.) sein, der „gegenĂŒber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenĂŒber Kunden“ vorgelegt werden soll.

zu Punkt 2:

Wie bitte soll das funktionieren geschweige denn gerechtfertigt sein? Wie soll a) kontrolliert und b) bewiesen werden, dass eine Frau, die sich ein paar Mal im Jahr prostituiert, dies auch gegen Entgelt tut? Immerhin tut sie es nicht um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei vielen liefe das nicht mal (wenn es denn möglich wĂ€re) unter der Kleingewerberegelung. Wenn das alles wĂ€re, aber daneben bedeutet es ein öffentliches Zwangsouting der betreffenden Person. Geil ist ja, dass im Gesetzentwurf neben den Repressalien geich noch dienge stehen wie „Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes wird Rechnung getragen.“ oder „Das Gesetz verfolgt das Ziel

das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in der Prostitution zu stĂ€rken.“ Eine Farce

Anderes Beispiel: wer hin und wieder irgend ein Gut privat versteigert/verĂ€ußert (z.B. bei Ebay), der muss den erhaltenen Geldwert doch auch nicht versteuern oder dafĂŒr gar einen Genehmigung bei z.B Polizeibehörden beantragen. Was soll das also?

Es wird somit immer deutlicher das die Bundesregierung mittels solcher repressiven Mittel versucht Prostitution hinterrĂŒcks unmöglich zu machen und somit „auszurotten“. Wenn man’s schon nicht verbieten kann…

Zur Info hier noch die Kommentare des BesD und von Dona Carmen zum Spiegel-Artikel

rmv

Nachtrag, 17.07.2015: In einer Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion vom Dienstag informiert der frauenpolitische Sprecher Sönke Rix, dass die Meldung ĂŒber ein sofort fĂ€lliges Bußgeld (siehe Punkt 1) nicht stimme. Auch stellt er klar (sofern man seine Klarstellung als letzten Stand der Dinge ansehen kann): Sexarbeiter_innen mĂŒssen sich nicht in jeder Kommune neu anmelden. Laut Rix soll es mit dem Gesetz nun doch möglich sein, auch in anerkannten Beratungsstellen die verpflichtende Gesundheitsberatung wahrnehmen zu können. Klingt ja schon besser.

Störend ist nur die Lobhudelei des Abgeordneten auf die tolle Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetz. Und echt jetzt: auch die Pommesbude taucht wieder auf. Abschließend meint er: „Die SPD-Bundestagsfraktion wird im parlamentarischen Verfahren darauf achten, dass das Prostituiertenschutzgesetz hĂ€lt, was es mit seinem Namen verspricht.“ Wer’s glaubt…

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