Wird ab 2016 Werbung für Pornografie verboten?

Rechtsanwalt Marko Dörre bloggt über Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages

Ich befinde mich gerade auf einer einschlägigen Erotikseite aus dem deutschsprachigen Raum – nicht als eingeloggtes Mitglied, sondern als Besucher. Was mir neben den FSK 16 Inhalten ins Auge springt: Werbung. Bannerwerbung für Livecam-Portale, Pop-Ups für Ü18-Videoplattformen … Wie überall anders auch ist Werbung ein allesbegleitender Faktor. Und solange die Reklame nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt (z.B. jugendgefährdende Inhalte wie pornografisches Bildmaterial), dann ist sie völlig legitim. Und im obigen Fall werden zwar pornografische Domains (solche mit Altersverifikation) beworben, die Werbung selber hat aber keinen direkt jugendgefährdenden Inhalt nach § 18 JuSchG§ 184 StGB oder § 6 JMStV.

Das könnte bald der Geschichte angehören, denn wie Rechtsanwalt Marko Dörre in seinem Blog informiert soll mit Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages ein generelles Werbeverbot für Pornografie im Internet eingeführt werden. Sogenannte gegenstandsneutrale Werbung wäre damit also illegal. Einzig erlaubt wäre diese nur noch in „geschlossenen Benutzergruppen“.

Was dies zur Folge hätte? Schlechterstellung von Anbietern gegenüber Anbietern aus dem Ausland; Abwanderung deutscher Unternehmen, die pornografische (nicht indizierte) Angebote im Internet verbreiten, ins Ausland; Unterbindung einer Kanalisierung der Nutzung auf legale Angebote; etc.pp.

Zudem kann man sich auch fragen, wen es infolge dieser potentielle Neuregelung noch alles trifft. Was ist mit Erotikshops, -Messen oder Ähnlichem? Immerhin wird dort zu Teilen auch Pornografie angeboten/gezeigt? Dürfen die dann auch nicht mehr werben? Müssen Shops künftig ihre Schaufenster schwärzen, weil die Schaufensterpuppe ja ein Geschäft bewirbt, dass auch Sexfilme im Angebot hat?

Mehr über das Thema ist hier, hier und hier zu erfahren.

rmv

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