Prostituierte bekommt Recht vor Rostocker Landgericht

Drei Syrer des schweren Raubes schuldig gesprochen

Februar 2017 – eine ungarische Prostituierte, 21 Jahre alt, lässt abends einen Freier in ihr Rostocker Appartement ein. Doch anstatt zum Sex kommt es ganz anders. Drei Männer stürmen in die Wohnung und berauben sie um einen Diamantring, 1550 Euro Bargeld, ein Handy und vor allem… ihrer Freiheit. Denn einer der drei Syrer, der 30 Jahre alte Basem B. hält ihr ein Messer an den Hals. Der Lebensgefährte der Geschädigten wird unterdessen in einem Nebenzimmer eingesperrt. Anschließend verließen die Täter die Wohnung wieder.

Sieben Monate später – die Polizei hatte den Fall bis dato nicht bekannt gegeben – begannen die Verhandlungen vor dem Landgericht Rostock. Die Angeklagten bestritten die Tat seither vehement. Der Haupttäter, Basem B., soll laut Informationen der „Norddeutschen Neuesten Nachrichten“ gar sein Befremden darüber geäußert haben, „dass es in Deutschland möglich ist, auf die Aussage einer Prostituierten hin eine Anklage zu zimmern, die ihn für Jahre ins Gefängnis bringen würde.“ B.s Verteidiger vertrat die Auffassung, die Klägerin habe sich alles ausgedacht.

Dass sich in Deutschland Prostituierte sehr wohl gerichtlich zur Wehr setzen können und auch Recht gesprochen bekommen, zeigt nun das Urteil. Am 2. November befand das Landgericht Rostock die drei Syrer des schweren Raubes für schuldig. B. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren sowie zur Rückzahlung des Geldwertes der Beute verurteilt. Dessen 19- und 20-jährige Mittäter müssen Jugendstrafen von jeweils 18 Monaten verbüßen. Diese wurden jedoch auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt. Zudem wurden beiden je 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt.

Ăśber die Verhandlungstage/den Prozess berichteten NNN und Ostseezeitung. zum Weiterlesen:

05.09.2017
https://www.svz.de/

http://www.ostsee-zeitung.de/

07.09.2017
https://www.nnn.de/

27.09.2017
https://www.nnn.de/

09.10.2017
https://www.nnn.de/

03.11.2017
https://www.nnn.de/

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