Sächsische Linke spricht von Bloßstellungsgesetz

ProstSchG bei Sachverständigenanhörung komplett verrissen

Sachsens Sachverständige im Landtag sind sich einig: das Prostituierten-Schutzgesetz ist ein Prostituierten-Bloßstellungsgesetz. Dies erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE, Sarah Buddeberg, in der vergangenen Woche. Anlass war eine Sachverständigenanhörung zur sächsischen Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetzes. Die Landespolitik müsse nun Schadensbegrenzung leisten, so die Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik.

Abdruck der Pressemitteilung vom 12.02.2018:

Buddeberg: Prostituierten-Schutzgesetz ist ein Prostituierten-Bloßstellungsgesetz – auf Landesebene für Schutz sorgen

(BJP) Heute fand eine Sachverständigenanhörung zur sächsischen Umsetzung des „Prostituiertenschutzgesetzes“ statt, das vor allem auf Betreiben der damaligen Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vom Bundestag verabschiedet worden war und am 1. Juli 2017 in Kraft trat. Sarah Buddeberg, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion DIE LINKE, erklärt zu den Ergebnissen: Es kommt selten vor, dass sich in einer Anhörung alle von den Fraktionen benannten Sachverständigen einig sind. Heute haben alle das Gesetz komplett verrissen – es war die Rede von „völligem Quatsch“. Klar ist: Mit den Mitteln der Landespolitik lassen sich die Fehler des Prostituiertenschutzgesetzes, das eher ein Prostituiertenbloßstellungsgesetz ist, nicht beheben.

So kann der Landtag nichts daran ändern, dass wegen der Zwangsberatungen und dem sogenannten „Hurenpass“ Sexarbeiter*innen massenhaft in die Illegalität abzudriften drohen. Ein echtes Schutzgesetz würde die Schutzbedürftigen nicht zwingen, für ihren Schutz selbst zu zahlen und ihre Position schwächen, sondern für mehr Solidarität unter ihnen sorgen. Denn Sexarbeit findet in Sachsen – auch das hat die Anhörung klar gezeigt – weniger in Großbordellen statt, sondern oft dezentral in Wohnungen. Gerade diese von Frauen selbst geführten Kleinstgewerbe sind nun existenzbedroht.

Hier ist nur noch Schadensbegrenzung möglich – die muss der Landtag leisten. Die Kosten für Pflichtberatungen und Pflichtuntersuchungen dürfen keinesfalls den Sexarbeiter*innen aufgebürdet werden. Der Freistaat darf die Kommunen mit den anfallenden Aufgaben nicht länger hängen lassen, sondern muss sie stärker finanziell und technisch unterstützen, etwa beim Druck der Ausweise. Offene Fragen zum Datenschutz müssen geklärt werden. Sachsen braucht zudem dringend eine Fachberatungsstelle für das Thema Sexarbeit, die alle Beteiligten an einen Tisch holt.

Wenn die Sozialministerin Klepsch heute aufmerksam zugehört hat, wird sie nicht umhin kommen, den Gesetzentwurf zu ändern.

Quelle: http://www.sarah-buddeberg.de/

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