Sexsteuer in Dortmund: Klage von 9 Sexarbeiterinnen abgewiesen

Doppelbesteuerung hält Gericht für legitim

Die von etlichen Städten erhobene Vergnügungssteuer sorgt immer wieder für Unmut bei Sexarbeiterinnen, Bordellbesitzern und Interessensverbänden.

So auch in der Nordrhein-Westfälischen Großstadt Dortmund. Diese besteuert nämlich seit 2010 Prostituierte (mit sechs Euro/Tag) und Club-Betreiber (mit vier Euro pro Quadratmeter) für die „Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen“. Vor kurzem haben sich nun neun Sexworkerinnen an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewandt und Klage gegen die Stadt Dortmund erhoben. Wie diverse Tageszeitungen berichten, hatten die Frauen „vorgebracht, dass es sich um eine Berufssteuer handele, die ihre Berufsfreiheit in unzulässiger Weise beeinträchtige“ (WAZ). Zudem sei die Doppelbesteuerung von Bordell und Sexarbeiterin ungerecht.

Das Gericht entschied am heutigen Donnerstag allerdings pro Vergnügungssteuer. Auch die Doppelbesteuerung hielten die Richter für angemessen. Die Steuer könne schließlich auf die Freier abgewälzt werden, so die Juristen.

rmv

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