Der BSD zum Komplettverbot ab dem 2. November 2020
Die Prostitutionsbranche war von dem 1. Corona-Lockdown â im Gegensatz zu vergleichbaren Branchen â unverhĂ€ltnismĂ€Ăig hart betroffen:
- Die ProstitutionsstĂ€tten blieben lĂ€nger geschlossen (in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bis heute). DafĂŒr mussten fast ĂŒberall die Gerichte bemĂŒht werden.
- Die staatliche UnterstĂŒtzung war fĂŒr viele Betriebe nicht ausreichend zur Deckung der Kosten: GeschĂ€ftsaufgaben und Insolvenzen waren die Folge.
- Sexarbeit war z. T. generell verboten â aber nicht ĂŒberall. Ein Flickenteppich von Landesregelungen machte alles unĂŒbersichtlich.
- Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen wurden verwiesen auf staatliche Grundsicherung. Und auch die wurde z. T. verwehrt.
- Aufgrund der finanziellen Not arbeiteten viele Sexarbeiter*innen weiter, aber nicht mehr im geschĂŒtzten Rahmen eines Bordells, sondern in ungewohnten und unsicheren Situationen, in einer schwĂ€cheren Position gegenĂŒber dem Kunden und riskierten Gewalt, Ausbeutung und BuĂgelder.
Mit Corona-SchutzmaĂnahmen war dies alles nicht zu rechtfertigen!
Alle verbreiteten LĂŒgen wurden seit der Ăffnung der Bordelle ab Mitte Juli widerlegt:
Ă In allen Bordellen finden ausschlieĂlich 1 : 1 Kontakte statt – keine Orgien.
Ă Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen und Kunden halten sich an alle Corona-HygienemaĂnahmen â ja, Sex mit Maske geht!
Ă Kunden geben zu 100 % ihre Kontaktdaten ab â Gerichte und Behörden urteilten weltfremd!
Ă Bis heute ist kein einziger Infektionsfall in einem Bordell bekannt geworden!
Die erneute SchlieĂung aller Bordelle ist unverhĂ€ltnismĂ€Ăig, verstöĂt insbesondere gegen die Berufsfreiheit von Art. 12 Grundgesetz und stellt auf keinen Fall eine wirksame MaĂnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie dar.
Wir fordern alle unsere Mitglieder auf, die rechtlichen Möglichkeiten gegen die neuen Corona-Verordnungen zu prĂŒfen und unterstĂŒtzen sie bei diesem juristischen Weg.
Sexarbeit ist systemrelevant â die FolgeschĂ€den der SchlieĂung mĂŒssen auch beachtet werden!
Quelle: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)