Katastrophe – Bordelle sind nicht die Treiber der Pandemie!

Der BSD zum Komplettverbot ab dem 2. November 2020

Die Prostitutionsbranche war von dem 1. Corona-Lockdown – im Gegensatz zu vergleichbaren Branchen – unverhältnismäßig hart betroffen:

  • Die Prostitutionsstätten blieben länger geschlossen (in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bis heute). Dafür mussten fast überall die Gerichte bemüht werden.
  • Die staatliche Unterstützung war für viele Betriebe nicht ausreichend zur Deckung der Kosten: Geschäftsaufgaben und Insolvenzen waren die Folge.
  • Sexarbeit war z. T. generell verboten – aber nicht überall. Ein Flickenteppich von Landesregelungen machte alles unübersichtlich.
  • Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen wurden verwiesen auf staatliche Grundsicherung. Und auch die wurde z. T. verwehrt.
  • Aufgrund der finanziellen Not arbeiteten viele Sexarbeiter*innen weiter, aber nicht mehr im geschützten Rahmen eines Bordells, sondern in ungewohnten und unsicheren Situationen, in einer schwächeren Position gegenüber dem Kunden und riskierten Gewalt, Ausbeutung und Bußgelder.

Mit Corona-Schutzmaßnahmen war dies alles nicht zu rechtfertigen!

Alle verbreiteten Lügen wurden seit der Öffnung der Bordelle ab Mitte Juli widerlegt:

Ø In allen Bordellen finden ausschließlich 1 : 1 Kontakte statt – keine Orgien.

Ø Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen und Kunden halten sich an alle Corona-Hygienemaßnahmen – ja, Sex mit Maske geht!

Ø Kunden geben zu 100 % ihre Kontaktdaten ab – Gerichte und Behörden urteilten weltfremd!

Ø Bis heute ist kein einziger Infektionsfall in einem Bordell bekannt geworden!

Die erneute Schließung aller Bordelle ist unverhältnismäßig, verstößt insbesondere gegen die Berufsfreiheit von Art. 12 Grundgesetz und stellt auf keinen Fall eine wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie dar.

Wir fordern alle unsere Mitglieder auf, die rechtlichen Möglichkeiten gegen die neuen Corona-Verordnungen zu prüfen und unterstützen sie bei diesem juristischen Weg.

Sexarbeit ist systemrelevant – die Folgeschäden der Schließung müssen auch beachtet werden!

Quelle: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. (BSD)

BSD - Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V.
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