Mehr Rückschritt als Erfolg – Kommentar im Missy Magazine

Pilotikwissenschaftlerin B. H. Uhl sagt: „Das ProstSchG ist eine Katastrophe für das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeitenden.“

Der kürzlich im Missy Magazine erschienene Kommentar zum ProstSchG mit dem Titel „Das neue Prostituiertenschutzgesetz: Mehr Rückschritt als Erfolg“ ist mal wieder mehr als lesenswert. Ein paar neue Blickwinkel und Argumente zeigen, wie falsch und gefährlich das im Juli in Kraft getretene Gesetz wirklich ist. Speziell wird das Fehlen echter Maßnahmen zur Bekämpfung von Ausbeutung und Menschenhandel angeprangert, das Gesetz mit einer Berliner Polizeiverordnung von 1902 verglichen und das Thema Datenschutz in den Fokus genommen. Und das nicht zu kurz. So konstatiert die Autorin Bärbel Heide Uhl, ihres Zeichens promovierte Politikwissenschaftlerin:

– adäquate „Mittel, um Menschen in der Sexarbeit vor Ausbeutung zu schützen“ sind nicht in dem neuen Prostituiertenschutzgesetz zu finden

– „Stattdessen scheint das SPD-geführte Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) tief in die historische Schublade gegriffen zu haben und hat einen Entwurf herausgebracht, der einer Berliner Polizeiverordnung von 1902 zum Täuschen ähnlich sieht:“

– „Die Vermittlung in eine alternative Beschäftigung oder einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen sieht das Gesetz für diesen Fall jedoch nicht vor. Da endet die detaillierte Aufgabenbeschreibung der Behörden und Allgemeinplätze von „erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Personen“ machen sich sprachlich im Gesetz breit.“

– „Die Stigmatisierung und Marginalisierung von Frauen in der Prostitution durch eine staatliche Kennzeichnungspflicht in Form einer „Legitimationskarte“ war bereits im Deutschen Kaiserreich eine gängige Regierungspraxis.“

– Zur Anmeldepflicht: „Wurde nicht beachtet, dass es nur einige wenige „Klicks“ benötigt, um die Abbildung eines Anmeldeausweis nach dem ProstSchG mit Foto und personenbezogenen Daten im weltweiten Netz wiederzufinden?“

– „In der Folge müssen Migrant*innen in der Sexarbeit fürchten, dass ihre Tätigkeiten in Deutschland an ihre jeweiligen Communitys im Herkunftsland digital übermittelt werden. […] Digitale Gewalttäter*innen, wie z. B. Cyber-Mobber*innen, haben nun ein neues Werkzeug an die Hand bekommen. Per Photoshop kann ein behördlicher ProstSchG-Ausweis so bearbeitet werden, dass Fotos und Namen aus- und eingewechselt und so jede*r als Sexarbeiter*in im Netz exponiert und damit stigmatisiert werden könnte.“

– „Die technischen Möglichkeiten für das Datenabgreifen durch unberechtigte Dritte sind offenbar und vielfältig und es ist schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die deutschen kommunalen Behörden, die jeweils die personenbezogenen Daten von Sexarbeitenden speichern und verwalten, vor Cyber-Attacken und Fremdzugriffen gefeit sind.“

– „Das ProstSchG ist eine Katastrophe für das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeitenden. Es legt den Datenschutz schwerpunktmäßig in seiner Engfassung als den Schutz von Daten gegenüber dem unberechtigten Zugriff Dritter aus. Datenschutz ist jedoch Menschenschutz. Er ist das Recht der Individuen, von den „Behörden in Ruhe gelassen zu werden“ (the right to be let alone) […]“

– „Das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiter*innnen hat das ProstSchG bereits unterminiert.“

Der ganze Kommentar ist hier nachzulesen.

rmv

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