Verzicht auf Feststellung der besondere Schwere der Schuld
Im Falle des Rostocker Prostituiertenmordes im vergangenen November hat das Rostocker Landgericht heute entschieden. Medien zufolge wurde der 23-jährige Angeklagte, der die dreißig Jahre ältere Sexarbeiterin scheinbar aus reiner Mordlust tötete, zu lebenslanger Haft verurteilt. Allerdings habe das Gericht wohl darauf verzichtete, die besondere Schwere der Schuld festzustellen – angeblich aufgrund des freiwilligen Geständnissen. Somit werden dem Täter nun doch nicht mehr als 15 Jahre Haft erwarten.