Bald kein Arbeiten mehr von zu Hause aus?

Bayerische Justiz untersagt Webcam-Girl die Sexarbeit

Vom Prostituiertenschutzgesetz sind sie nicht betroffen: Webcam-Girls. Damit können sie auch weiterhin ihr Geld als Sexworker_innen verdienen ohne von jenen kriminalisierenden und stigmatisierenden Auflagen eingeschränkt zu sein. Ähnlich verhält es sich auch in Bezug auf die Sperrbezirksverordnungen der Länder, deren Grundlage das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch, Art 297 Verbot der Prostitution, ist. Webcam-Girls können sich glücklich schätzen… Aber Pustekuchen!

Das Landratsamt Mühdorf am Inn (Bayern) hat es nun vorgemacht. Denn das Gericht hatte in einem Streitfall (Februar/März 2016) entschieden, dass die betroffene „Natalie Hot“ ab sofort nicht mehr in ihren Privaträumen arbeiten darf. Nachbarn hatten sich über Ruhestörungen beschwert und es folgte ein Prozess. Neben der unterstellten Lärmbelästigung wurde dem Camgirl erläutert, dass sich ihr Grundstück laut Bebauungsplan der Gemeinde in einem Gebiet befände, in welchem Gewerbebetriebe generell nicht zulässig seien.

Natürlich! Mal wieder waren prüde und sexuell verklemmte Anwohner mit im Spiel… Garantiert ein Fall von Ideeller Emission. Diese tritt auf, wenn sich Spießbürger allein von der Existenz von Sexarbeit in ihrer Nachbarschaft gestört fühlen. Denn, dass die Beklagte real durch Ruhestörung aufgrund ihrer Arbeit vor der Cam negativ in Erscheinung trat, bezweifle ich hier mal ganz stark.

Und was soll das wieder mit dem Baurecht? Wenn solche albernen Handhabungen Schule machen, dann könnte das bald ein Freibrief für weitere Klagen sein. Dann werden bald kaum noch gewerbliche Webcam-Nutzer in heimischen Gefilden arbeiten dürfen. Eine Anzeige wegen Ruhestörung reicht. Anzeigenfreudige Mitbürger, die ein persönliches Problem mit Sexarbeit jedweder Form haben, gibt es ja genug…

Natalie Hot hat das ganze Urteil auf facebook eingestellt. Hier gehts zu ihrem Profil. Und sogar die Schweriner Volkszeitung berichtete heute ĂĽber den Fall: „Webcam-Girl darf nicht mehr Zuhause arbeiten“

rmv

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