Bundesverband lehnt die Kriminalisierung des Sexkaufs und „Nordisches Modell“ ab
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich in einer heutigen Stellungnahme gegen Forderungen nach einem Sexkaufverbot ausgesprochen. Darin heißt es: „Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells lehnt der djb aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen ab. Die selbstbestimmte Arbeit im Bereich sexueller Dienstleistungen gehört nicht in das Strafrecht.“
Weiterhin kritisiert der djb, dass sich Lösungen, wie sie beispielsweise von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gefordert werden, dem Blick auf tatsächlich notwendige Maßnahmen, um die Situation von Sexarbeiter*innen zu verbessern, versperrten. Die Problemlagen seien zu komplex, als dass man sie lediglich auf die Strafbarkeit von Freiern herunterbrechen könnte.
Unter anderem führt der Juristinnenbund die hohen verfassungsrechtlichen Hürden für die Einführung eines strafrechtlichen Sexkaufverbots an. Die Autorinnen widersprechen zudem den Annahmen, „Prostitution sei stets (also auch unabhängig von psychischem oder physischem Zwang) unfreiwillig und verstoße deshalb per se gegen die Menschenwürde“ und dass „die Zulassung der regulierten Sexarbeit nachweisbar Menschenhandel in Deutschland fördert.“
Als Argumente für die Rechtmäßigkeit von sexuellen Dienstleistungen führen die Juristinnen heruntergebrochen die „Handlungsfreiheit“ und „Berufsfreiheit“ der Prostituierten an, benennen das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und warnen vor der pauschale Kriminalisierung aller Sexkaufenden. Als Beispiel erwähnen sie die Sexualbegleitung/Sexualassistenz.
Gleichwohl verkennt der Verein nicht die Themen Menschenhandel und Zwangsprostitution. Allerdings trennt er klar zwischen diesen Straftatbeständen und der Prostitution. Gleichzeitig fordert der djb eine Überarbeitung der Menschenhandelstatbestände. Dazu müsse die Praktikabilität dieser Tatbestände erhöht werden. „Statt polizeiliche Ressourcen durch die Verfolgung der Inanspruchnahme konsensualer sexueller Dienstleistungen zu binden, bedarf es zudem einer Priorisierung der Verfolgung der bestehenden Delikte des Menschenhandels, der Zwangsprostitution und der allgemeinen Sexualdelikte“, heißt es da.
Zur djb-Stellungnahme geht es hier entlang: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st25-05