Nun ist’s raus: das LAGuS ist in MV für Sexarbeiter_innen zuständig

Umfassende gesundheitliche und soziale Beratung soll ab Herbst beginnen

Tatsächlich hat es das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern noch geschafft. Am 27.06, Läppische vier Tage vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG), gab Ministerin Drese bekannt, wer in MV nun zuständig sein wird für die gesundheitliche und soziale Beratung sowie für das Anmeldeverfahren für Prostituierte. Im Gegensatz zu unseren vorab geäußerten Vermutungen werden Sexarbeier_innen dazu nicht zwei unterschiedliche Ämter/Behörden aufsuchen müssen. Denn sowohl Anmeldeverfahren als auch Gesundheitsberatung soll das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) durchführen. Ein Haken hat das Ganze aber dennoch. Denn wie es aussieht, wird es vorerst für alle sich in MV anmeldenden Sexworker nur eine einzige Anlaufstelle geben. Nämlich in Rostock. Dort, in der Erich-Schlesinger-Straße 35, sitzt die LAGuS.

Termine erst ab Herbst vergeben

Weil aber die Strukturen im LAGuS gegenwärtig noch aufgebaut würden, werden Beratungs- und Anmeldetermine erst ab Herbst 2017 vergeben, heißt es von offizieller Seite. Ab dem 01.07. stelle man im LAGuS aber schon einmal zwei telefonische Kontaktstellen bereit. Wie das Ministerium erklärt, seien diese sowohl für Prostituierte als auch für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten gedacht. Voranfragen zur Umsetzung des ProstSchG würden dort beantwortet.
Klingt nach einer schnell mal hingebratzten Notlösung. Denn 1. wie will das Landesamt telefonisch etwaige Sprachbarrieren bewältigen? Und 2. wie will man alle eingehenden Anrufe zufriedenstellend abarbeiten, wenn die telefonischen Sprechzeiten (so gibt es das Sozialministerium an) nur ein mal pro Woche, magere 4 Stunden lang sind?

LAGuS MV informiert über eigens eingerichtete Website

Prostituierte und Betreiber in MeckPom können sich zudem auf der neu eingerichteten Seite http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/ informieren. Erste Infos und Kontaktdaten sind dort bereits Online. Ebenso ein zum Download bereitstehendes Formular für Betreiber_innen (das muss übrigens bis zum 1. Oktober 2017 eingereicht werden!). Antragsvordrucke für die Betriebserlaubnis (Einreichung bis zum 31.12.2017) gibt es bislang noch nicht, sollen aber „rechtzeitig auf dieser Internetseite bereitgestellt“ werden, so die LAGuS.

Zum Weiterlesen: Einen Artikel zum Thema hat gestern auch die Schweriner Volkszeitung veröffentlicht. Hier zu lesen.

Und abschließend noch die Pressemitteilung des Ministeriums im Wortlaut:

„Land startet zum 1.7. mit der Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes

In wenigen Tagen tritt das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Damit gibt es erstmals umfassende Regelungen zum Schutz von Prostituierten im Prostitutionsgewerbe. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Aufgaben der gesundheitlichen und sozialen Beratung sowie des Anmeldeverfahrens für Prostituierte wahr.

Zum 1.7. wird im LAGuS eine telefonische Kontaktstelle eingerichtet, die für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, aber auch für Betreiber Voranfragen regelt. Mit dem heutigen Tag wurde bereits eine entsprechende Internetseite mit allgemeinen Informationen, einer Zusammenstellung von Informationsmaterialien und Formularen sowie spezifischen Hinweisen für Prostituierte und Betreiberinnen und Betreibern freigeschaltet. Die Homepage wird fortlaufend aktualisiert und erweitert.

Der Bundesrat hatte nach intensiver Diskussion vor ca. zwei Wochen mit der Verabschiedung entsprechender Ausführungs-Verordnungen letzte rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes in den Ländern geschaffen. „Nun können durch die zuständigen Behörden alle fachlichen, personellen und organisatorischen Angelegenheiten vorangetrieben werden“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Daran arbeiten wir im Ministerium, im LAGuS und gemeinsam mit den Kommunen unter Hochdruck.“

Ab Herbst soll für die Prostituierten die umfassende gesundheitliche und soziale Beratung durch das LAGuS beginnen. „Hierfür stellt das LAGuS qualifiziertes Personal zur Verfügung und werden neue qualifizierte Stellen hinzukommen“, verdeutlichte Ministerin Drese. „Dabei richten wir uns an einem Standard aus, der die Umsetzung des Gesetzes vollständig ermöglicht und orientieren uns an den Planzahlen anderer Bundesländer“, so Drese. Aktuell sind zwei Stellen ausgeschrieben. Die Anzahl einzurichtender Stellen hängt letztlich vom tatsächlichen Umfang der Sexarbeit in MV ab. Drese: „Mit Rücksicht auf einen vernünftigen Umgang mit Steuermitteln wird es ein Kernteam geben und werden weitere Personalstellen ggf. angepasst.“

Drese: „Mit dem neuen Gesetz wollen wir Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Deutschland besser begleiten und unterstützen, etwa durch regelmäßige Beratungstermine und die Einführung einer Kondompflicht. Wichtig ist mir zudem, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die Hilfen niedrigschwellig, vertrauensvoll und mit gut geschultem Personal anbieten. Denn ein mit hohen Hürden und abschreckenden Modalitäten ausgestattetes Anmeldeverfahren könnte gerade bei Personengruppen, die wenig Vertrauen zu behördlichen Strukturen und Abläufen haben, dazu führen, dass sie eine Anmeldung umgehen und ihre Tätigkeit nur noch im Verborgenen ausüben. Gute Beratungen des LAGuS, die im Interesse der in der Sexarbeit Tätigen liegen, können dazu beitragen, dass Frauen aus eigenem Interesse aus der Illegalität heraustreten“, so Drese.

Weitere Informationen sind auf der seit heute freigeschalteten Homepage http://www.lagus.mv-regierung.de/Prostituiertenschutzgesetz/ abrufbar.“

red

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