Arbeitsvermittlerin verschickt Angebot für Stelle als Bardame (im Bordell)
Eigentlich kann man denken, dass folgende Schlagzeile nicht Wert ist, medial groß breitgetreten zu werden, weil sie an Banalität kaum zu übertreffen ist. Nun soll sie aber doch Thema im heutigen Blog sein. „Arbeitsamt bietet 19-Jähriger Stelle im Bordell an“, so oder so ähnlich berichtet mittlerweile fast jede Tages- und Onlinezeitung dieser Tage. Dass weniger dahinter steckt, als vermuten lässt, kann man schon erahnen. So ist es auch. Der jungen Frau hat die Agentur für Arbeit in Augsburg lediglich einen Vermittlungsvorschlag für eine freie Stelle als Bardame im örtlichen Bordell gemacht. Keineswegs sollte sie als Prostituierte arbeiten.
Dass sich die Betroffene und einige Zeitungen darüber brüskierten, lag anfänglich daran, dass die 19-Jährige jenes Angebot eigentlich nur hätte bekommen dürfen, sofern sie in einem Vorgespräch mit ihrer Agenturberaterin darüber informiert worden wäre und ihr Einverständnis gegeben hätte, auch solche Arbeitsangebote wahrnehmen zu wollen. Da das Vorgespräch nicht stattfand, war das Entsetzen über das Schreiben augenscheinlich groß.
Ja, bis hierher ist die Geschichte eigentlich unspektakulär und ein gesellschaftlicher Aufschrei total fehl am Platz. Was ist denn auch dabei. Zwar hätte die Gute das Vermittlungsangebot eigentlich nicht bekommen sollen, aber das war doch nur ne Stelle als Bardame und nicht als Prostituierte. Und wem es aus ideologischen oder religiösen Gründen nicht passt, der brauch’s ja nicht machen. Fertig, Punkt.
Jetzt kommt aber noch ein Fakt hinzu: Laut der Bundesagentur für Arbeit – so zitieren zumindest einige Medien eine Sprecherin der Behörde – gäbe es eine Weisung, wonach keinerlei Arbeitsvermittlung im Rotlichtmilieu, sei es auch nur als Tänzerin oder Bardame, durchgeführt werden dürfe. Einzige Ausnahme: die Arbeitssuchende wünsche es explizit und ausschließlich von sich aus.
Also gut, wenn es eine solche Vorgabe auf Bundesebene gibt und die Augsburger stelle das missachtet hat, dann ist das ein Fehler. Aber eher einer, den man intern korrigieren kann. Reicht es aber jetzt für einen Skandal? Nee, immer noch nicht. Und wer braucht nun an dieser Stelle ne öffentliche Debatte? Vielleicht all die konservativ verklemmten und Pseudomoral-Apostel der Republik. Ja, die vielleicht schon. So hört man in der „Augsburger Allgemeinen“ den Regionsvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes sagen, das dies ein „unmoralische Stellenangebote“ gewesen sei … Wo bitte ist ein Job hinter ner Bar unmoralisch? Außerdem: seit 2002 ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig! Da bleibt nicht viel mehr zu tun, als den Kopf zu schütteln.
Eigentlich ist es ja wie immer, es ist egal wie trivial und banal eine Diskussion zu sein scheint, taucht nur kurz ein Begriff wie Sex, Prostitution oder Bordell darin auf … boahhh … dann muss man das medial verwerten … juhu … ein Top Thema … wir haben ne Schlagzeile …
Siehe auch Sexismusdebatte …
rmv