Landesregierung verabschiedete Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Prostitution
Nun ist es beschlossene Sache. Im Saarland gilt künftig eine Verschärfung des Polizeigesetzes, eine umfangreiche Ausweitung der Sperrbezirke sowie eine Kondompflicht. Weil man in Regierungskreisen mit „Sorge auf die unerträglichen Missstände im Bereich der Prostitution“ blicke, habe man nun (am 25.02.2014) jenes Maßnahmenpaket verabschiedet. Neben der Eindämmung der Prostitution würde so künftig vor allem die Situation von Prostituierten verbessert.
Klar doch. Vor allem die Situation der Straßenprostituierten in Saarbrücken. Der neuen Verordnung zufolge ist Straßenprostitution tagsüber nur noch in der Dudweiler Landstraße erlaubt. Im Deutschmühlental und in der Hochstraße während des Sommers nur noch zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr, während des Winters zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Was da jetzt eine Verbesserung sein soll, wenn die Frauen im Winter außerhalb der Dudweiler Landstraße nur noch nachts bei minus x Grad werben dürfen, erschließt sich mir nicht.
Und indem jetzt Polizeibeamte auch ohne Anlass Kontrollen in Bordellen, Laufhäusern, Clubs und Co. durchführen dürfen, die Überwachung also deutlich verschärft wird, will die Landesregierung „Herr der Lage werden“. Genau, was in deutschen Betten vor sich geht, geht niemanden etwas an, mit Ausnahme des Gesetzgebers.
Mit der Änderung der Hygieneverordnung, wodurch dann eine Kondompflicht im Saarland besteht, solle die Position der Prostituierten gegenüber den Freiern und Bordellbetreibern gestärkt“ werden. Wie hier eine Überprüfung stattfinden soll, ist indes unklar. Ein Einsatz von Schein-Freiern, wie es Bayern macht, sei jedenfalls nicht geplant. Nur wie dann?
rmv