„Zahlreiche Mythen, Klischees und Vorurteile stehen einer unvoreingenommenen Befassung mit der Thematik entgegen.“
„Prostitution ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Gleichwohl ist der öffentliche wie private Diskurs von Vorurteilen und Mythen bestimmt. Die mediale Darstellung bewegt sich zwischen Voyeurismus und Tabuisierung, Skandalisierung und Bagatellisierung. Fast regelmĂ€Ăig findet eine Vermischung von Themen statt: Am hĂ€ufigsten ist die pauschale Gleichsetzung von Prostitution mit Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung; aber auch Probleme wie sexuell ĂŒbertragbare Krankheiten, Sucht oder mangelnde Integration nach Migration werden von vielen Menschen automatisch mit Prostitution verbunden. Auch wenn Prostitution nicht selten mit solchen Faktoren einhergeht, besteht dieser Zusammenhang nicht zwangslĂ€ufig. Trotz der verĂ€nderten Rechtslage durch das Prostitutionsgesetz von 2002, mit dem die âSittenwidrigkeitâ abgeschafft wurde, hat sich die Debatte nicht wesentlich verĂ€ndert; sie ist noch immer von einem moralisierenden Duktus bestimmt.“
So lautet ein Fazit des Runden Tisches Prostitution Nordrhein Westfalen. Ăber einen Zeitraum von vier Jahren haben rund 70 Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zusammen mit der Ministerialverwaltung die Thematik grundsĂ€tzlich aufgearbeitet. Der mehr als 90 Seiten lange Abschlussbericht wurde schlieĂlich am gestrigen Mittwoch, dem 08.10.2014, der Ăffentlichkeit vorgelegt. Und wie das obige Zitat schon vermuten lĂ€sst: Die Ergebnisse des Runden Tisches unterscheiden sich teils gravierend von den Ansichten, Verlautbarungen und Zielen der Bundesregierung (siehe Novellierung des Prostitutionsgesetzes).
Dazu erklĂ€rte auch die Leiterin des Runden Tisches, Claudia Zimmermann-Schwartz, dass jene zahlreich vorhandenen Mythen, Klischees und Vorurteile „einer unvoreingenommenen Befassung mit der Thematik entgegenstehen“.
Weitere Erkenntnisse des Gremiums (eine Auswahl):
– „Denn angesichts der Vielfalt der Möglichkeiten, die sich hinter dem Begriff âProstitutionâ verbirgt, kann es nicht âdieâ Prostituierte geben.“
– „Und die beklagten PhĂ€nomene wie rechtsfreie Grauzonen, ungeschĂŒtzte, ausbeuterische ArbeitsverhĂ€ltnisse und Ăbergriffe erwachsen erst aus Tabuisierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung von Sexarbeit.“
– Ăber den Berufsverband Erotische und sexuelle Dienstleistungen: „Der Verband prĂ€sentiert sich mit hoch professionellem Anspruch als Anlaufstelle sowie fachliche und politische Interessenvertretung fĂŒr Prostituierte.“
– „Eine selbstbestimmte Entscheidung fĂŒr eine TĂ€tigkeit als Prostituierte oder Prostituierter ist umso eher gegeben, als sie auf der Grundlage einer genauen Kenntnis der Bedingungen erfolgt: diese betreffen nicht nur die Rechtslage, also die Rechte und Pflichten von Prostituierten, sondern auch das jeweilige Segment und den spezifischen Arbeitsplatz. […] Am Runden Tisch wurde immer wieder deutlich, dass diese umfassenden Kenntnisse und FĂ€higkeiten in der gelebten Wirklichkeit nur selten vorhanden sind.“
– „DarĂŒber hinaus deuten diese Erkenntnisquellen darauf hin, dass eine nicht unbetrĂ€chtliche Zahl von Menschen Prostitution tatsĂ€chlich nur gelegentlich ausĂŒbt…“
– „FĂŒr Beratungsstellen gestaltet sich gerade gegenĂŒber dieser Zielgruppe (Anm: Angehörige der Minderheit der Roma…) der Zugang oft nicht einfach (Anm.: wegen der hĂ€ufig bestehenden Sprachbarrieren, aufgrund des nicht selten vorhandenen Analphabetismus). […] Nachdem beobachtet worden war, dass die meisten Prostituierten auch dieser Zielgruppe internetfĂ€hige Smartphones besitzen und ihr Umgang damit sehr gekonnt und routiniert ist, werden nun drei neue Möglichkeiten des Zugangs entwickelt: Eine App fĂŒr Sexarbeiterinnen soll niedrigschwellige Informationen in Form von Kurzvideos vor allem zum Gesundheitsschutz bieten (âSexworker Info-Clipsâ), ein GPS-WegweiserSystem zu Beratungsstellen und wichtigen Anlaufstellen fĂŒhren, ein Beratungs-Chat die Möglichkeit einer Kurzberatung in Echtzeit eröffnen.“
– „Die Frage, wie eine bessere soziale Absicherung von Prostituierten erreicht werden kann, hat den Runden Tisch intensiv beschĂ€ftigt, ohne schon zu tragenden Lösungen zu kommen. Einigkeit bestand darin, die durch das Prostitutionsgesetz geschaffene Möglichkeit der BegrĂŒndung eines sozialversicherungsrechtlichen BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisses beizubehalten. Selbst wenn diese Option nur wenig Akzeptanz finde, stelle eine RĂŒcknahme ein falsches politisches Signal dar.“
– „Um die Lebens- und Arbeitssituation von Prostituierten im Sinne einer gröĂtmöglichen Selbstbestimmung zu verbessern, sieht der Runde Tisch an erster Stelle Ansatzpunkte im âEmpowermentâ und der Professionalisierung. Repressiven MaĂnahmen kommt allenfalls eine untergeordnete Bedeutung zu.“
– „Allerdings stellte sie (Anm.: Vertreterin der Wissenschaft) fest, dass es bisher an einem auf Prostitution zugeschnittenen, prĂ€ventiven, gewerberechtlichen Zulassungsinstrumentarium fehle, das auch aus dem bisherigen Regelwerk nicht herzuleiten sei. Die Gutachterin plĂ€dierte fĂŒr die Schaffung entsprechender Vorschriften, um so die Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen wie Hygienerecht, AuslĂ€nder- und Aufenthaltsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht oder auch Steuerrecht zu ermöglichen. DemgegenĂŒber halten die Wirtschaftsressorts der LĂ€nder an ihrer Auffassung fest, dass die Gewerbeordnung kein geeignetes Instrument zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten ist. Sie sehen keinen gewerberechtlichen Handlungsbedarf, weder in Bezug auf die AusĂŒbung der Prostitution, noch in Bezug auf den Betrieb von ProstitutionsstĂ€tten (BeschlĂŒsse der Wirtschaftsministerkonferenz vom 18./19.6.2009 sowie 14./15.12.2009).“
– „Ob die Forderung nach einer Meldepflicht fĂŒr Prostituierte, die in Bordellen oder bordellĂ€hnlichen Betrieben tĂ€tig sind, angesichts der hĂ€ufig angestrebten AnonymitĂ€t und der hohen Fluktuation in diesen HĂ€usern angemessen ist, wurde skeptisch beurteilt.“
– „StraĂenprostitution regelt sich nicht von selbst. Ignorieren und passives Dulden sind auf Dauer genauso wenig sinnvolle Strategien wie rĂ€umliche VerdrĂ€ngung der Prostitution und die Konzentration allein auf repressive MaĂnahmen. Die in der Kommune bestehende Situation sollte vielmehr analysiert, gestaltet und im Rahmen eines Gesamtkonzeptes gesteuert werden. […] Ohne AufklĂ€rung der Ăffentlichkeit und Werben um Akzeptanz ist dieser Prozess nicht erfolgreich zu gestalten. Erforderlich sind eine Versachlichung des Themas und ein fairer respektvoller Umgang aller miteinander.“
– „So sprechen die Ergebnisse einer nicht reprĂ€sentativen Studie des Robert-Koch-Instituts (RKI) dafĂŒr, dass die Gefahr, an STI (sexuell ĂŒbertragbare Infektionen) zu erkranken, fĂŒr Sexarbeiterinnen nicht höher zu sein scheint, als dies in der Allgemeinbevölkerung der Fall ist. […] Nach dieser Studie ist die verbreitete BefĂŒrchtung, Prostituierte nĂ€hmen in jedem Fall eine SchlĂŒsselposition bei der Ăbertragung von STI ein, nicht haltbar.“
– „Ein groĂes Problem in der gesundheitlichen Versorgung liegt in der fehlenden oder ungeklĂ€rten Krankenversicherung. […] So ist wegen ungeklĂ€rter VorversicherungsverhĂ€ltnisse in den HerkunftslĂ€ndern meist der Zugang zur Gesetzlichen Krankenversicherung problematisch. AuĂerdem sind die finanziellen Mittel, um sich als freiwilliges Mitglied in der Gesetzliche Krankenvers icherung (GKV) zu versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschlieĂen, in der Regel nicht vorhanden.“
„So hat NordrheinWestfalen zur KlĂ€rung ungesicherter KrankenversicherungsverhĂ€ltnisse unter anderem gegenĂŒber dem Bund die Forderung erhoben, ein Kompetenzzentrum auf Bundesebene einzurichten.“
– „Verpflichtende regelmĂ€Ăige Untersuchungen widersprechen bereits dem Prinzip der StĂ€rkung von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, wie es erfolgreich in der HIV-PrĂ€vention seit Jahren angewandt wird. Zudem stellt eine Pflichtuntersuchung einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, der nur unter besonderen Bedingungen gerechtfertigt sein kann. Die SachverstĂ€ndigen wiesen darauf hin, dass bislang durch keine epidemiologischen Daten belegbar ist, dass die Ausbreitung sexuell ĂŒbertragbarer Krankheiten durch eine solche Untersuchung eingedĂ€mmt werden könnte. […]“
– „Die am Runden Tisch gehörten SachverstĂ€ndigen lehnten ĂŒberwiegend eine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen beim Geschlechtsverkehr ab, wie sie bereits in § 6 der Hygieneverordnungen der LĂ€nder Bayern und Saarland besteht. Diese sei nicht nur epidemiologisch kaum zu begrĂŒnden, es fehlten darĂŒber hinaus angemessene Kontrollmöglichkeiten. […] Als Alternative zu der EinfĂŒhrung einer Kondompflicht befĂŒrwortet der Runde Tisch ein Werbeverbot fĂŒr ungeschĂŒtzten Geschlechtsverkehr.“
– „DarĂŒber hinaus wird in der politischen Debatte hĂ€ufig argumentiert, durch das Prostitutionsgesetz und die damit einhergehenden strafrechtlichen Reformen sei nicht die Position der Prostituierten, sondern die der ZuhĂ€lter gestĂ€rkt worden. Deutschland sei damit zum Zentrum des organisierten Menschenhandels geworden. FĂŒr diese Behauptungen fand der Runde Tisch keinen Beleg. SĂ€mtliche hinzugezogenen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten bestĂ€tigten, dass es keine empirisch verlĂ€sslichen Daten gibt, aus denen sich solche ZusammenhĂ€nge herleiten lieĂen.“
– „Ein Vorwurf, der immer wieder erhoben wird, bezieht sich auf eine angebliche Erschwerung der Kontrollmöglichkeiten der Polizei durch das Prostitutionsgesetz und die begleitenden strafrechtlichen Ănderungen; […] Auch diese Kritik lieĂ sich am Runden Tisch nicht erhĂ€rten.“
– „In der Gesamtschau aller Argumente lehnt der Runde T isch eine spezielle Strafvorschrift fĂŒr Freier, die Dienste von Opfern von Menschenhandel in Anspruch nehmen, deshalb ab.“
– „Die Teilnahme am Verfahren ist freiwillig und beruht auf einer Vereinbarung zwischen Betreiberseite und dem jeweils zustĂ€ndigen Finanzamt. Dementsprechend ist die Beteiligung unterschiedlich. FĂŒr das âDĂŒsseldorfer Verfahrenâ gibt es keine ausdrĂŒckliche gesetzliche Grundlage.[…] Nach Erkenntnissen der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen nehmen an diesem Verfahren in Nordrhein-Westfalen rund 320 Betriebe teil.“
„In der Aussprache am Runden Tisch wurde deutlich, dass es weniger die materiellrechtlichen Grundlagen der Besteuerung sind, die auf vielfĂ€ltige Kritik stoĂen. Es sind die gewĂ€hlten Verfahren, die als âSonderbesteuerung fĂŒr Prostituierteâ empfunden werden.“
„Neben dem im Bereich der Bundessteuern praktizierten âDĂŒsseldorfer Verfahrenâ steht die sogenannte âSexsteuerâ im Fokus der Kritik.“
–> „Der Runde Tisch sieht die objektiven Schwierigkeiten, mit denen die Festsetzung und Erhebung von Steuern auf sexuelle Dienstleistungen verbunden sind: Neben der Tatsache, dass der Leistungsaustausch gegen bar unter Ausschluss der Ăffentlichkeit stattfindet, wirken sich soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung, hohe MobilitĂ€t, fehlende Rechts- und Verfahrenskenntnisse und Sprachbarrieren erschwerend aus. Die gegenwĂ€rtige Steuererhebungspraxis im Bereich der Prostitution ist unbefriedigend. Der Runde Tisch hĂ€lt die Entwicklung eines bundesweit einheitlichen, transparenten, diskriminierungsfreien Besteuerungsverfahrens, das zugleich effektiv ist, fĂŒr ein wichtiges Ziel.“
– „Auch wenn es Freier gibt, die ein DominanzverhĂ€ltnis gegenĂŒber Prostituierten anstreben […], so kann dies nach ĂŒbereinstimmender EinschĂ€tzung aller gehörten SachverstĂ€ndigen nicht als Regelfall unterstellt werden. […] Statt generell in Prostitution ein GewaltverhĂ€ltnis Mann-Frau zu sehen, gelte es, die gegenseitigen AbhĂ€ngigkeiten und Aushandlungsprozesse in den Blick zu nehmen.“
Wer den Abschlussbericht noch eingehender studieren möchte, der findet ihn in GÀnze (als pfd) hier.
Im Krassen Gegensatz zu den Erkenntnissen des Gremiums stehen die nur wenige Tage zuvor publizierten (in einem Gastbeitrag auf vorwĂ€rts.de) Forderungen der SPD-Bundestagsabgeordneten Dorothee Schlegel. WĂ€rend man am Runden Tisch um ObjektivitĂ€t, Unvoreingenommenheit und Wissenschaftlichkeit bemĂŒht war, fordert Schlegel teilweise gar unter Bezugnahme eben jener kritisierten Mythen, Klischees und Vorurteile sowohl ein Sexkaufverbot als auch eine allgemeine Freierbestrafung. Daneben verortet sie die anhaltende gesellschaftliche Diskriminierung von Sexarbeiterinnen im Prostitutionsgesetz selbst. Zwar erklĂ€rt die Sozialdemokratin, dass es eine fehlende Definitionsabgrenzung von Prostitution und Zwangsprostitution gebe, allerdings vermischt sie beide Begriffe wieder, indem sie Behauptungen wie der Kampf gegen Zwangsprostitution sei seit 2002 erschwert worden aufstellt. Und wie eine Freierkriminalisierung den Prostituierten letztendlich helfen solle, lĂ€sst sie natĂŒrlich wie schon ihre Sinnesgenoss_innen komplett aus.
rmv