Österreich: Mehr Arbeitsrechte für Prostituierte

Sexdienstleistungen bald nicht mehr sittenwidrig?

Österreich ist auf dem Weg, die Sittenwidrigkeit der Prostitution aufzuheben. Was in Deutschland seit 2002 mit der Einführung des Prostitutionsgesetzes rechtlich geregelt ist, soll nun in ähnlicher Weise auch im benachbarten Bundesstaat folgen. Bislang sind Prostituierte zwar einerseits verpflichtet Steuern und Sozialversicherungen zu zahlen, andererseits sind sie in ihren Rechten noch erheblich eingeschränkt, u.a. wird ihnen häufig das Abschließen einer Unfallversicherung verwehrt. Bis zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vor knapp einem Monat durften Prostituierte auch ihren Lohn, sollte ein Freier mal verweigern zu zahlen, nicht gerichtlich einfordern.

Laut Medienberichten hat die Arbeitsgruppe Länderkompetenz Prostitution der Regierung jetzt eine Empfehlung zur generellen Aufhebung der Sittenwidrigkeit gegeben. Befürworter fordern in diesem Zusammenhang weiterhin eine Stärkung der Rechte von „SexarbeiterInnen“ sowie Maßnahmen gegen Zuhälterei und Menschenhandel.

Bereits Anfang Juni wollte der Kanton Bern mit einem neuen Prostitutionsgesetz die Prostitution als nicht mehr sittenwidrig einstufen. Allerdings schritt die österreichische Regierung in diesem Punkt ein und verhinderte dies, da eine solche Regelung nicht in der „gesetzgeberischen Kompetenz“ des Kantons läge.

Mal schauen, was sich im Alpenstaat tut in nächster Zeit. Denn auch dort gibt es viele durchaus einflussreiche Personen, die die Prostitution nach dem Abolitionsprinzip lieber verbieten würden.

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