Es bleibt dabei: Regelungen treten am 1. Juli 2017 in Kraft
Am 23. September 2016 hatte der Bundesrat dem Beschluss des Deutschen Bundestages über das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wurde das Gesetz in der vergangenen Woche nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit verkündet. Danach werden die neuen Regelungen am 1. Juli 2017 in Kraft treten. Für bereits tätige Prostituierte und Betreiber/innen gelten bis zum 31. Dezember sogenannte Übergangsregelungen.
Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werde mit jenem „Prostituiertenschutzgesetz“ erstmals fachgesetzliche Rahmenbedingungen für das Betreiben von Prostitutionsgewerben und für die Ausübung der Prostitution in Deutschland eingeführt. Das das aus unserer Sicht Quatsch ist, haben wir hier im Blog immer wieder diskutiert (siehe hier). Dieser Meinung sind vor allem auch der Großteil der Fachberatungsstellen sowie viele unabhängige Verbände und Institutionen (siehe Liste). Eine, die von diesem Blödsinnsgesetz in den besten Tönen spricht, ist die zuständige Bundesministerin, Manuela Schwesig (SPD). Auch aktuell zeigt sie sich wieder erfreut. So erklärt sie auf bmfsfj.de:
„Das Gesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für die Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Wir haben über dieses Gesetz lange diskutiert. Ich bin davon überzeugt, dass wir eine gute Lösung gefunden haben. Ich möchte dafür werben, dass die Länder das Gesetz nun mit Leben füllen und die notwendigen Schritte für die Umsetzung zügig auf den Weg zu bringen.“
„Mit Leben füllen“, so kann man es auch ausdrücken, wenn man als Bundesministerium ein Gesetz erlässt und sich bei dessen Umsetzung dann komplett heraushält indem man die Länder in die Verantwortung zieht.
Das Prostituiertenschutzgesetz könnt Ihr hier downloaden.
rmv