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„Weg mit der Freierbestrafung!“: Verfassungsbeschwerde unterstützen
Neufassung des § 232a Abs.6 StGB vom Oktober 2021 kann als Prostitutionsverbot durch die Hintertür verstanden werden „Gesetz
Wusstest Du schon, dass...
... das sogenannte "Schwedische Modell" (manchmal auch skandinawische oder nordische Modell genannt), Prostituierte zwar nicht kriminalisiert, hingegen aber Freier sowie Betreiber/Vermieter hart bestraft? Neben hohen Geld- sind auch mehrjährige Gefängnisstrafen möglich. Selbstredend hat eine solche Politik auch für Sexdienstleister_innen existentielle Konsequenzen. Schwedens "Modell" besteht übrigens aus mehreren Gesetzen und Verordnungen.